04.07.2009 14:51 | Meine Presse Merkliste0

Steuerreform: Volumen unwesentlich größer

18.11.2008 | 16:28 |   (DiePresse.com)

Die unteren Steuertarife sollen gesenkt, die Einkommensgrenze beim Spitzensteuersatz leicht angehoben werden. Der Absetzbetrag für Kinderbetreuung wird gedeckelt.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Die von SPÖ und ÖVP vereinbarte Steuerreform nimmt immer konkretere Formen an. Wie am Dienstag bestätigt wurde, wird das Volumen der Tarifentlastung leicht ausgeweitet - und zwar um 0,1 auf 2,3 Mrd. Euro. Demnach sollen die ersten beiden Steuersätze so weit gesenkt werden, dass sich bei einem Monatseinkommen ab 1.200 Euro brutto eine Ersparnis von 400 Euro jährlich ergibt. Der Spitzensteuersatz soll zwar unverändert bei 50 Prozent bleiben, die Einkommensgrenze wird aber angehoben - und zwar leicht auf 60.000 Euro jährlich.

Wie der "Kurier" (Dienstag-Ausgabe) berichtete, bedeutet die Anhebung der Einkommensgrenze, dass sich Personen ab einem Bruttomonatseinkommen von 6.100 Euro rund 1.300 Euro jährlich ersparen würden. Die verglichen mit dem Einkommen prozentuell höchste Ersparnis würde sich bei Monatsbezügen zwischen 2.500 und 4.000 Euro ergeben, hieß es aus Verhandlerkreisen.

Die Anhebung der Einkommensgrenze beim Spitzensteuersatz würde damit äußerst moderat ausfallen. Derzeit fällt der Höchststeuersatz von 50 Prozent ab einer Steuerbemessungsgrundlage von 51.000 Euro jährlich (Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeiträge und Absetzposten) an. Diese Grenze gilt seit 1989 unverändert. Allein für die Abgeltung der seither angefallenen Inflation wäre mittlerweile eine deutlich höhere Anhebung auf fast 79.000 Euro nötig.

Auch für die geplante Entlastung der Familien im Ausmaß von 500 Mio. Euro liegen mittlerweile konkrete Zahlen vor. Wie das Ö1-Mittagsjournal am Dienstag berichtete, soll ein Kinderfreibetrag von 220 Euro pro Jahr und Kind neu geschaffen werden. Der bestehende Kinderabsetzbetrag soll von 50 auf 60 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem sollen Kinderbetreuungskosten von bis zu 2.300 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden können - allerdings gedeckelt mit einer Einkommensgrenze, die sich am Spitzensteuersatz orientieren könnte.

Der Eingangssteuersatz wird mit der Steuerreform von 38,3 auf 36,5 Prozent gesenkt. Der mittlere Steuersatz soll von 43,6 auf 43,2 Prozent sinken. Außerdem werden Einkommen bis zu einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro (Jahresbruttoeinkommen minus Sozialversicherung und Absetzbeträge) steuerfrei gestellt. Derzeit liegt diese Grenze bei 10.000 Euro.

Bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.000 Euro soll die Entlastung durch die Steuerreform damit bei 540 Euro jährlich liegen. Bei 3.000 Euro Monatsbrutto wären es 660 Euro und bei 4.000 Euro Monatsbrutto steigt die Steuerersparnis auf 696 Euro jährlich. Maximal macht die Entlastung 1.356 Euro aus, und zwar für Personen mit einem monatlichen Bruttoverdienst von rund 6.000 Euro.

Wegen des geringen Entlastungsvolumens bringt die Steuerreform für die Betroffenen allerdings kaum mehr, als die Abgeltung der seit 2005 angefallenen "Kalten Progression". Allein die Abgeltung dieser inflationsbedingten Mehreinnahmen des Staates bei der Lohnsteuer kostet nämlich 1,9 Mrd. Euro. Erst ab diesem Betrag kann von einer Entlastung gesprochen werden.

 

(APA)

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Artikel kommentieren Kommentieren BookmarkBookmarken bei [Was ist das?]

Als Gast kommentieren

...oder einloggen um als registrierter Benutzer zu kommentieren (Vorteile dieser Variante)

*... Pflichtfelder

Sicherheitscode
(Was bringt das?)*


Schwer lesbar?
Neuen Code generieren

Verbleibende Zeichen

4 Kommentare
17und4
19.11.2008 15:13

bei 4000 € brutto genau 2 € pro Tag,

wahrlich, da wird großer Recihtum einkehren!

Geniert sich denn da niemand von den Regierungsverantwortlichen?

Jon Schlorki
18.11.2008 20:47

das Wort Volumen klingt hier irreführend

nach Leistung zigtausender Euro unter dem Titel kalter Progression bekomt der finanziell fast schon zu Tode gequälte Steuerzahler vielleicht ein paar Hunderter refundiert. Das wird sicher zu einer gewaltigen Steigerung der Konsumausgaben und damit zu einer enormen Belebung der Wirtschaft führen. Ganz sicher !

Gast: Fritz
18.11.2008 20:35

Eine Steuerreform, die keine ist

Im Prinzip bleibt das ganze Steuersystem völlig unverändert. Der Eingangssteuersatz wird nur unwesentlich geändert und der mittlere Steuersatz ist ein Nepp. Die Senkung um 0,4 % als Erfolg zu verkaufen ist wahrlich mutig.
Es profitieren also nur die Reichen, also Einkommen über 50.000 Euro. Die Anhebung des Spitzensteuersatzes bringt in dieser Klasse 6,8 % Entlastung.
Der klassische Mittelstand bis 4000 Euro merkt also kaum etwas von der Reform, aber sicher von der nächsten Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage. Der Mittelstand wird mit dieser Reform sicher nicht entlastet.

Gast: Martin S
18.11.2008 19:04

Wie immer

Mit viel Tara von Grinsemann möglichst sofort gefordert; vom Faygmann ob der völlig unnützen Geldgeschenke vor der Wahl auf ein unscheinbares Nichts geschrumpft: EIn Berg hat gekreist, und eine Maus ward geboren!
Es lebe die soziale Wärme!
Hauptsache die, die sowieso nix zahlen, werden mehr!
DAS nenn ich eine Steuerbelastung "für den Mittelstand", wie so vollmundig auf diversen roten Plakaten mit einem Grinsen versprochen!
Versprochen - gebrochen!
Wie der Dödel vor ihm...

Schlagzeilen Politik