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Geyer für Kronzeugen- und "Whistleblower"-Regelung

01.02.2009 | 08:51 |   (APA)

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Neue Ermittlungsmethoden wünscht sich der Leiter der Korruptions-Staatsanwaltschaft Walter Geyer, um in seinem Bereich effizient vorgehen zu können. Mit der "großen" Kronzeugen- und einer sogenannten "Whistleblower"-Regelung könnte man Korruption besser aufdecken, sagte er im APA-Interview. Außerdem wünschte sich Geyer zu seinem offiziellen Amtsantritt ein "umfassendes Anti-Korruptions-Paket".

Korruption bezeichnete Geyer als ein "heimtückisches Gift, das man nicht sieht". Die Korruptionsbekämpfung unterscheide sich wesentlich vom Vorgehen gegen die sonstige Kriminalität: "Es gibt keine Opfer, die Anzeigen erstatten, es gibt keine Fingerabdrücke und keine DNA-Spuren." Es bedürfe also ungewöhnlicher Mittel, meinte der in der Vorwoche offiziell ins Amt eingeführte Leiter der seit 1. Jänner tätigen Sonder-Staatsanwaltschaft.

Mit einer Kronzeugenregelung - also der Straffreiheit, wenn (nicht führend tätige) Beteiligte aussteigen und mit den Behörden zusammenarbeiten - könnte man "das Schweigen aufbrechen". Die ebenfalls aus dem angloamerikanischen Raum kommende "Whistleblower"-Regelung würde es Zeugen ermöglichen, die Behörden auf Fälle aufmerksam zu machen - ohne Anzeige zu erstatten und unter dem Schutz der Anonymität.

Da Korruption "im Verborgenen blüht", könne derzeit niemand sagen, wie viele Fälle es in Österreich gibt. 2008 traten schärfere Strafbestimmungen in Kraft. Im ersten Quartal 2008 gab es laut Geyer keinen einzigen Strafantrag wegen aktiver Bestechung; 2007 eine Verurteilung wegen aktiver und zwei wegen passiver Bestechung. Für Geyer heißt das nicht, dass es in Österreich keine Korruption gibt - sondern es belege, wie selten die Verfolgungsbehörden draufkommen.

Die "große" Kronzeugenregelung war in den ursprünglichen Entwürfen von Ex-Justizministerin Berger auch vorgesehen. Die ÖVP lehnte sie aber ab.

(APA)

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