Schäuble stellt klar: "Das Bankgeheimnis hat ausgedient"

Auch das Geld von Österreichern in Österreich ist vor Steuerbehörden nicht mehr sicher.

Wien. „Das Bankgeheimnis für die Österreicher bleibt.“ Mit diesem Satz kehrte Bundeskanzler Werner Faymann Ende März vom EU-Gipfel in Brüssel zurück. Die Staatschefs der EU hatten sich damals auf eine Erweiterung der Zinsbesteuerung und das Ende des Bankgeheimnisses für sogenannte Steuerausländer geeinigt. Doch Faymann irrte. Tatsächlich war zu diesem Zeitpunkt auch das Bankgeheimnis für eine Gruppe von Österreichern gefallen, die ihr Geld auf österreichischen Konten liegen haben.

Konkret geht es um Österreicher, die früher einmal Geld im Ausland veranlagt hatten, dieses mittlerweile aber wieder ins Land gebracht haben. Für diese Leute gilt das heimische Bankgesetz nicht mehr. Einige von ihnen müssen in absehbarer Zeit auch mit Besuch von den Steuerfahndern rechnen. Jene Österreicher nämlich, die einst Geld in Liechtenstein und in der Schweiz liegen hatten und dieses Geld vor Inkrafttreten der Steuerabkommen von dort abgezogen haben. Den österreichischen Finanzermittlern liegen Listen vor, wie viel österreichisches Geld vor dem 1.Jänner 2013 die Schweiz verlassen hat. Und auch der Weg des Geldes ist penibel dokumentiert.

Viele Steuerexperten waren damals der Meinung, dass Steuerflüchtlinge Schwarzgeld hurtig in die letzten Steueroasen nach Hongkong, Singapur oder in den US-Bundesstaat Delaware verschoben hätten. Viele taten dies auch. Die meisten Österreicher brachten das Geld allerdings in ihre Heimat zurück. Wer eine Bank als Mittäter fand, die das Geld einer „kalten Repatriierung“ unterzog, wähnte sich in Sicherheit. Das Geld zehn Jahre liegen lassen – bis zum Ende der Verjährungsfrist – und man sei aus dem Schneider. Das war der Plan.

Im schlimmsten Fall droht Haft

„Nicht ganz“, meint Benjamin Twardosz, Rechtsanwalt und Steuerberater und Partner bei Wolf Theiss im Gespräch mit der „Presse“. Denn seit zwei Jahren kursiert das Gespenst der Gruppenanfrage durch die Finanzbranche. Laut einem Kommentar der OECD zu den diversen Doppelbesteuerungsabkommen ist es nicht mehr zwingend nötig, den ausländischen Behörden den Namen des mutmaßlichen Steuerflüchtlings zu nennen. Es genügt, den Täterkreis auf eine bestimmte Gruppe einzuschränken. Im konkreten Fall auf alle Österreicher, die in den Monaten vor Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz ihr Geld aus dem Land geschafft haben. Auf das Bankgeheimnis können sich die Banken im Falle einer Gruppenanfrage laut Twardosz nicht berufen. Für eine Änderung des Bankgeheimnisses sei im Nationalrat zwar eine Zweidrittelmehrheit nötig, trotzdem stehe das Gesetz nicht im Verfassungsrang.

Drohen Steuerflüchtlingen und Bankberatern tatsächlich Haftstrafen? „Die Angst ist nicht unbegründet“, meint Twardosz. Vor allem Bankmitarbeitern, die „Kenntnis von einem Tatplan“ hatten, drohe strafrechtliches Ungemach – bis hin zu Freiheitsstrafen.

Ein Szenario, das vorerst noch Theorie ist. Denn noch sei dem Vernehmen nach kein österreichisches Finanzinstitut mit einer derartigen Untersuchung konfrontiert worden. Die meisten heimischen Banken rieten ihren Kunden ohnehin dringend zur Selbstanzeige. Und die allermeisten Steuerflüchtlinge nahmen diesen Rat an.

So registrierten die österreichischen Finanzämter allein heuer 1244 Selbstanzeigen von Landsleuten, die Vermögen in Liechtenstein veranlagt haben. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr gab es 135 Selbstanzeigen, 2012 gar nur 50 aus Liechtenstein. Immerhin 1111 Österreicher mit Vermögenswerten in der Schweiz haben heuer von der Möglichkeit einer Selbstanzeige Gebrauch gemacht.

Einer der Gründe für die späte Reue: Seit Anfang Oktober ist die neue Strafrechtsnovelle in Kraft. Seither haben Selbstanzeigen stark an Attraktivität verloren.

50 Staaten unterschrieben Abkommen

In Zeiten leerer Staatskassen steht der Kampf gegen Steuerflucht weit oben auf der politischen Agenda. Diese Woche fand in Berlin die Tax Conference statt. Experten aus 50 Ländern unterzeichneten am Mittwoch ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch von Banken und Behörden. Ab 2017 wollen sie umfassend, dauerhaft und automatisch Daten über Konten von Ausländern bei ihren Banken mit deren Heimatländern austauschen. Alle Staaten der Europäischen Union unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung. Mehr als ein Dutzend weitere Staaten haben bereits signalisiert, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt folgen wollen. Für Steuerbetrüger wird es damit immer schwieriger, ihr Geld vor dem heimischen Fiskus zu verstecken.

Basis für den automatischen Informationsaustausch über Zinsen, Dividenden und andere Einkünfte, die Bürger über Konten im Ausland einnehmen, ist ein neuer Standard, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet hat. Zu den 50 Erstunterzeichnern der Vereinbarung, mit der diese sich zur Umsetzung der neuen Regeln in nationales Recht verpflichten, zählen neben den fünf größten EU-Ländern Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien auch vermeintliche Steueroasen wie Liechtenstein, die Bermudas und die Kaimaninseln.

Für den deutschen Finanzminister, Wolfgang Schäuble, war es ein Tag der Freude. „Das Bankgeheimnis in seiner alten Form hat ausgedient“, sagte er. (gh/ag)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Leitartikel

Für Steuersünder wird die Welt ungemütlich

Der Finanzminister dekretiert "null Toleranz für Steuersünder". Recht so! Wir wollen im Gegenzug aber auch null Toleranz für Steuergeldverschwendung.
SWITZERLAND AUSTRIA TAX AGREEMENT
Österreich

Steuerpakt mit Schweiz bringt ein Viertel weniger als erhofft

Ex-Finanzministerin Fekter erwartete sich eine "Schwarzgeld-Milliarde" aus der Schweiz. Am Ende sind es nur 738,3 Mio. geworden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.