Teilpension als Anreiz für Ältere erst ab 2016

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SPOe-PRAeSIDIUM: HUNDSTORFER(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Sozialminister Hundstorfer hat sich mit dem Zeitplan durchgesetzt. Die Möglichkeit, neben der Pension zu arbeiten, verzögert sich.

Wien. Die Österreicher müssen noch länger darauf warten, dass sie neben dem teilweisen Bezug einer Pension auch in reduzierter Form arbeiten können. Diese im Koalitionspakt vorgesehene sogenannte Teilpension wird nun erst ab Anfang 2016 zur Anwendung kommen. Darauf haben sich Sozialpartner, Pensionistenvertreter und Vertreter des von Rudolf Hundstorfer (SPÖ) geführten Sozialministeriums nach Informationen der „Presse am Sonntag“ bei einem Treffen verständigt.

Im Sozialressort wollte man diesen Termin zwar auf Nachfrage offiziell nicht bestätigten. Allerdings deckt sich der bis dahin vereinbarte Zeitplan völlig: Demnach werden die Beratungen über die Teilpension bereits wesentlich früher, nämlich heuer ab Dezember, gestartet und sollen dann bis zum Frühjahr 2015 abgeschlossen werden. Nur das vereinbarte Inkrafttreten ab 2016 ist für das Sozialministerium noch keine ausgemachte Sache.

Sozialminister Hundstorfer hat sich mit seinem Zeitplan durchgesetzt. Entgegen früheren Aussagen erfolgt die Umsetzung nämlich nicht mehr heuer im Herbst. Für Betroffene bedeutet das: Die von der SPÖ-ÖVP-Regierung als Anreiz für längeres Arbeiten propagierte Maßnahme wird jedenfalls erst mit einiger Verzögerung in Anspruch genommen werden können. Diese Variante wird unter anderem auch debattiert, um das in Österreich im EU-Vergleich besonders niedrige durchschnittliche Pensionsantrittsalter von 58,5 Jahren anzuheben. Vor allem der ÖVP-Seniorenbund hat zuletzt auf eine raschere Umsetzung zur Entlastung der Pensionsversicherung gedrängt.


Unklarheiten bei Details. Nach dem Flop um die sogenannte „Gleitpension“, die kaum in Anspruch genommen und schließlich 2004 wieder abgeschafft worden ist, wollte Hundstorfer diesmal einem Fehlstart vorbeugen. Wesentliche Details sind noch offen. Dazu zählt die Frage, ob jemand, der als Teilzeitbeschäftigter in der Pension arbeitet, dann auch weiter Pensionsbeiträge zahlen muss. Ebenfalls noch unklar ist, ob die Teilpension nur für künftige Pensionisten oder auch für Personen gilt, die schon im Ruhestand sind. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.11.2014)

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