Nationalrat beschließt Gesetzesbeschwerde

Nationalrat beschließt Gesetzesbeschwerde
Nationalrat beschließt Gesetzesbeschwerde APA/GEORG HOCHMUTH
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Wer meint, in einem Verfahren durch ein verfassungswidriges Gesetz betroffen zu sein, kann sich künftig direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden.

Der Nationalrat hat am Mittwoch einstimmig ein neues Recht für Bürger im Zivil- und Strafrecht beschlossen. Die Gesetzesbeschwerde ermöglicht die direkte Anfechtung eines Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof. Bisher konnte man, wenn man sich in einem Verfahren von einem verfassungswidrigen Gesetz betroffen sah, nur anregen, dass das Gericht die Norm den Verfassungsrichtern vorlegt.

Das neue Gesetz sieht allerdings auch zahlreiche Ausnahmen vor. Keine Anrufung des Verfassungsgerichtshofs ist etwa bei Unterhaltsverfahren oder bei der Kündigung von Mietverträgen möglich.

Teil des beschlossenen Gesetzespakets ist auch eine Verpflichtung der Verfassungsrichter, ihre Nebentätigkeiten offenzulegen. Außerdem wurde gesetzlich verankert, dass sich die Höchstrichter enthalten und von einem Ersatzmitglied vertreten lassen müssen, wenn sie aufgrund ihres Nebenjobs befangen sein könnten. 

Weiterer großer Beschluss der Nationalrats-Sitzung am Mittwoch ist das Anti-Doping-Gesetz, mit dem die Regelstrafe von zwei auf vier Jahre erhöht wird und mit dem Sportlern verboten wird, mit einschlägig bestraften Betreuern zusammenzuarbeiten.

(APA/Red.)

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