Justiz: Weisungen mit Weisenrat

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Brandstetter will Weisenrat gesetzlich verankern, das letzte Wort aber bleibt beim Minister. Den Richtern geht das zu wenig weit.

Wien. Der Justizminister soll weiterhin an der Spitze der Weisungskette über der Staatsanwaltschaft stehen. Der Weisenrat, der den Minister seit heuer schon berät, soll aber gesetzlich verankert werden. Dies schlägt die zur Klärung des Themas von Wolfgang Brandstetter eingesetzte Expertengruppe aus Ministeriumsbeamten, Staatsanwälten, Richtern und der Generalprokuratur vor.

Der Minister, so der Plan, darf den Weisenrat freiwillig um seine Meinung fragen, wenn ein Fall von außergewöhnlichem öffentlichen Interesse vorliegt oder der Minister sich „persönlich betroffen“ fühlt. Verpflichtend zu befragen ist das Gremium, wenn der Minister eine Weisung gibt und so der Staatsanwaltschaft widerspricht. Oder wenn es um ein Verfahren gegen ein oberstes Staatsorgan geht.

Brandstetter erklärte am Donnerstag in der ZiB2, dem Expertenvorschlag folgen zu wollen. Einer generellen Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechts erteilte er eine Absage: Es habe sich kein Modell gefunden, das eine taugliche Alternative darstellen würde.

Für Richter-Präsident Werner Zinkl wäre diese bloß kleine Reform eine Enttäuschung. „Schade, dass man eine Chance vertan hat“, sagt Zinkl im Gespräch mit der „Presse“. Wenn schon der Justizminister einmal eine Reformgruppe zu dem Thema einsetzt, hätte er sich eine umfassendere Neuregelung gewünscht. Zinkl fordert schon länger, dass der Justizminister das Weisungsrecht ganz abgibt. Am besten an jemanden, der über eine richterliche Ausbildung verfügt, dem Rechnungshofpräsidenten ähnelt und nicht wiederbestellbar ist. Es handle sich nun um „eine sehr halbherzige Lösung“, sagt Zinkl zum Konzept der Expertengruppe. Nicht verstehen kann er vor allem, warum die Expertengruppe bereits vor dem Versuch einer Verfassungsänderung zurückschreckt. Eine solche wäre nötig, um dem Minister das Weisungsrecht ganz zu entziehen. Zinkl hätte dafür plädiert, im Parlament eine Verfassungsmehrheit zu suchen. „Man muss sich ja nicht schon vorher fürchten“, sagt er.

Berichtswesen wird vereinfacht

„Wir hätten mehr gewollt, aber der Kompromiss ist eine gute Lösung“, meint Gerhard Jarosch, Präsident der Staatsanwälte. Ihn freut vor allem, dass das Berichtswesen stark eingeschränkt werden soll. Musste man bisher in clamorosen Fällen das Ministerium über wichtige Schritte im Vorhinein informieren, soll künftig eine Information im Nachhinein genügen. Erst vor der Letztentscheidung (Anklage oder Einstellung des Verfahrens) hätte das Ministerium das letzte Wort. Das komplizierte Berichtswesen gilt als einer der Hauptgründe für lange Verfahren. Auch Zinkl begrüßt hier die geplante Neuerung.

Den Vorsitz im Weisenrat soll der Generalprokuratur (aktuell Werner Pleischl) haben, zwei weitere Mitglieder sollen vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung ernannt werden: und zwar nach Vorauswahl durch den Generalprokurator und nach Anhörung der Höchstgerichtspräsidenten. Die zwei externen Mitglieder sollen Juristen mit mindestens 15 Jahren Erfahrung in einem strafrechtlichen Beruf sein. Sie dürfen aber nicht nicht mehr als Richter, Anwalt oder Staatsanwalt aktiv sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2014)

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Der Plan für ein neues Weisungsrecht ist ein Kompromiss. Nicht mehr.

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