Buwog/Grasser: Straflandesgericht bestätigt Verfahrenspanne

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Zur Sichtung von beschlagnahmten Akten wurde weder der Beschuldigte noch dessen Anwalt beigezogen. Dadurch verzögert sich das Verfahren weiter.

Die Panne im Verfahren zum Korruptionsverdacht gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere bei der Buwog-Privatisierung und Vermietung des Terminal Towers in Linz ist heute auch von einer Sprecherin des Straflandesgerichts Wien bestätigt worden. "Das war unser Versehen", sagte die Sprecherin Freitagabend zur APA. Jetzt werde versucht, das Verfahren wieder zu sanieren.

Das Justizministerium hat wegen der Verfahrenspanne den Vorhabensbericht wieder an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geschickt, das Verfahren wird also verzögert. Im Vorhabensbericht spricht sich die Staatsanwaltschaft laut Medienberichten für eine Anklage gegen Grasser und weitere Beschuldigte aus.

Keine Vertretung wegen Anwaltswechsel

Konkret geht es um die Sichtung der in einer Anwaltskanzlei bei einer Hausdurchsuchung 2010 beschlagnahmten Akten. Bei der nunmehrigen zweiten Sichtung im Oktober 2014 sei das Gericht draufgekommen, dass die erste Sichtung 2013 mangelhaft war, weil einer der Betroffenen nicht vertreten war - weder durch seinen Anwalt noch persönlich.

Der Beschuldigte sei damals ursprünglich durch einen Rechtsanwalt vertreten gewesen, der auch andere in dem Verfahren vertreten habe. Dieser sei auch geladen worden. Dass dieses eine Mandat allerdings vor der Sichtung geendet habe, wurde offenbar letztlich übersehen. Auch der betreffende Rechtsanwalt habe selber angeblich bei der Sichtung nichts dazu gesagt, so die Sprecherin.

Verfahren verzögert sich

Seit dieser ersten Sichtung habe es einen Richterwechsel in der Angelegenheit gegeben. Jetzt bei der zweiten Sichtung sei die neue Richterin auf den Fehler draufgekommen. Nun werde dem Beschuldigten eine Nachfrist eingeräumt, in der er sich äußern könne, erläuterte die Gerichtssprecherin, Christina Salzborn, zur APA. Denn natürlich müssten die Rechte der Beschuldigten gewahrt werden.

Hintergrund ist, dass der Beschuldigte selber auf den Berufsschutz pocht, den er als früherer Anwalt betreffend der beschlagnahmten Akten genießt (er hat inzwischen seine Anwaltslizenz zurückgelegt). Deswegen werden die Akten auch von einem Richter im Straflandesgericht Wien gesichtet und nicht von der in der Causa eigentlich ermittelnden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Laut einem Bericht im ORF-Radio handelt es sich um den früheren Anwalt des ebenfalls beschuldigten Walter Meischberger. Der Ex-Anwalt wurde selbst in der Causa zum Beschuldigten.

(APA)

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