Sex ohne Konsens: Brandstetter plant höhere Strafen

(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
  • Drucken

Justizminister Wolfgang Brandstetter plant ein Delikt für ungewollten Beischlaf abseits der Vergewaltigung.

Wien. Künftig sollen strengere Strafen möglich sein, wenn jemand ohne Einverständnis der anderen Person den Beischlaf vollzieht. Das sieht ein Plan von Justizminister Wolfgang Brandstetter vor. Es geht um Fälle, in denen jemand zwar nicht mit Gewalt zum Sex gezwungen wird, der Geschlechtsverkehr aber trotzdem sichtlich gegen den Willen einer Person erfolgt. Ausgang für die Reform war die Salzburger Initiative „Ein Nein muss genügen“. „Mir ist es wichtig, das gerade Frauen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung noch stärker geschützt sind“, sagte Brandstetter den „Salzburger Nachrichten“.

Bei einer Vergewaltigung drohen bereits jetzt bis zu zehn Jahre Haft. Aber eine Vergewaltigung liegt nur vor, wenn der Beischlaf durch Gewalt, Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung gegen Leib oder Leben erzwungen wird. In anderen Fällen kann der Tatbestand der sexuellen Belästigung („Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung . . . belästigt“) greifen, auf den bis zu sechs Monate Haft stehen. Zudem gibt es das Delikt der geschlechtlichen Nötigung, das greift, wenn jemand eine andere Person mit Gewalt oder gefährlicher Drohung zu einer geschlechtlichen Handlung nötigt (bis zu fünf Jahre Haft). Zwischen den beiden letztgenannten Delikten wolle man nun ein weiteres Delikt ansiedeln, das auch in der Strafdrohung zwischen den beiden liegen soll, hieß es aus dem Justizministerium zur „Presse“.

Im Zuge der großen Reform geplant

„Wer mit einer Person ohne deren Einverständnis den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt“, soll unter den neuen Tatbestand fallen. Die Novelle soll im Zuge der großen Reform des Strafgesetzbuchs 2015 erfolgen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.12.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.