AK-Direktor Muhm: Günstigere Steuer bei Überstunden bleibt

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Sonderregelung bei zehn Überstunden soll nicht angetastet werden. Die ÖVP will Steuerentlastungen für Familien durchboxen.

Wien. Regierungsspitze, Finanz- und Sozialminister wie auch der SPÖ-Klubchef hielten sich mit konkreten Festlegungen zurück. Die beiden Verhandlungsführer von SPÖ und ÖVP in der Expertenkommission zur Steuerreform, der Direktor der Wiener Arbeiterkammer, Werner Muhm, und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Andreas Zakostelsky, wurden da schon um einiges deutlicher. Der ÖVP-Politiker beklagte, dass durch die Vorschläge der SPÖ für neue Vermögens- und Erbschaftssteuer ein „Räuber-Hotzenplotz-Effekt“ entstanden sei: Die Bevölkerung habe dadurch den Eindruck erhalten, die Regierung wolle den Leuten mit der Steuerreform wieder nur etwas wegnehmen.

Muhm, hinter den Kulissen einer der wichtigsten Berater von Bundeskanzler Werner Faymann, war unglücklich darüber, dass durch die Ausführungen der Expertenkommission das Bild vermittelt wurde, die Steuerbegünstigung für zehn Überstunden würde mit der Reform wegfallen. Das sei nicht der Fall, stellte er vor der Übergabe des Berichts der Expertenkommission an die Koalition am Dienstagvormittag im Bundeskanzleramt klar. „Wir haben immer gesagt, dass wir die Steuerreform nicht selbst zahlen“, bekräftigte Muhm. Gewerkschaft und Arbeiterkammer hatten seit September nicht nur eine Entlastung der Beschäftigten um 5,9Milliarden Euro verlangt, sondern auch betont, die Arbeitnehmer dürften nicht durch steuerliche Verschlechterungen für Dienstnehmer für die Finanzierung aufkommen.

Die Expertenkommission hat im Endbericht keine Empfehlung für eine Abschaffung der Steuerbegünstigung getroffen. Allerdings wird von den Experten auf Vor- wie Nachteile einer Abschaffung der Sonderregelung hingewiesen: So sei eine hohe Zahl an Überstunden gesundheitspolitisch bedenklich. Zugleich stellten Überstunden für einige einen wichtigen Gehaltsbestandteil dar.

Was die steuerlichen Verbesserungen für Familien betrifft, so zeigen sich die ideologischen Gräben zwischen den Regierungsparteien. Die SPÖ hat zwar, wie berichtet, nun die Forderung nach einer Entlastung für Familien in Höhe von 150 Millionen Euro aufgenommen. Die ÖVP möchte jedoch Familien um 1,1 Milliarden Euro entlasten. Dafür wird von der Volkspartei konkret ein Freibetrag von 2200 Euro pro Kind vorgeschlagen, der auf beide Eltern aufgeteilt werden kann. Dazu kommt ein Kinderbetreuungsfreibetrag von 2300 Euro, der für Kinder bis 15 gilt und auch für Ausbildungskosten verwendet werden kann. Für Großfamilien sieht das ÖVP-Konzept einen Mehrkindfreibetrag von 1000Euro ab dem dritten Kind vor.

Das SPÖ-Konzept sieht einen Kinderbildungsbonus vor: Bis zu 1000 Euro sollen steuerlich abgesetzt werden können.

Rätsel um Steuer auf Hundefutter

Manche Steuerbegünstigungen sorgen freilich selbst bei den Mitgliedern der Expertenkommission wie Muhm und Zakostelsky für Kopfschütteln. Warum beispielsweise auch für Hundefutter ebenfalls der begünstigte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent gilt, konnten sie auf Fragen jedenfalls auch nicht beantworten – sieht man von Schulterzucken ab. „Schön wär's, wenn man sagen könnte: Freihundefutter für alle“, scherzte der ÖVP-Finanzexperte. Muhm mokierte sich nicht zuletzt über erneute ÖVP-Pläne, die Förderungen zu durchforsten und zu kürzen. „Ja, ich bin für eine Förderreform, keine Frage“, stellte er klar. Zweimal seien bei Koalitionsverhandlungen dafür Einsparungen von 500Millionen Euro vorgesehen gewesen, gekommen ist es aber nicht dazu. (ett/maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2014)

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