Sozialversicherung: Millionenverlust holt Schelling ein

(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
  • Drucken

Laut RH verloren Kassen bei der Vermögensveranlagung Geld, auch zur AUVA-Zeit Schellings. Er betont, in die Veranlagung nicht involviert gewesen zu sein.

Wien. Nicht nur Gebietskörperschaften wie das Land Salzburg haben mit Geld der Steuerzahler „gezockt“ und risikoreiche Geschäfte abgeschlossen. In der Sozialversicherung sind manche Kassen bei der Veranlagung ihres Vermögens auf die Nase gefallen und haben Verluste eingefahren. Der Rechnungshof weist in seinem aktuellen, der „Presse“ vorliegenden Bericht vom Donnerstag nicht nur aus, dass mehrere Millionen Euro verspekuliert wurden. Verantwortliche in einzelnen Kassen gingen offenkundig über ihre Befugnisse hinaus: Es wurden „unzulässige Anlageinstrumente“ eingesetzt, wie das Kontrollorgan jetzt anprangert.

30 Millionen Euro sind weg

Insgesamt beziffern die Prüfer die Verluste in den drei geprüften Kassen mit rund 30 Millionen Euro: 27 Millionen Euro bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sowie 3,3 Millionen Euro bei der Anstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA), bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse entstand kein Schaden.

Mit der AUVA wird der amtierende Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) von der Vergangenheit eingeholt. Dieser war 2008 mehrere Monate AUVA-Obmann. In dieser Funktion „erbte“ er die Veranlagung von AUVA-Vermögen, die mit der Finanzkrise 2008 zum Problem wurde. „Die AUVA und die SVA setzten teilweise Fonds ein, bei denen ein aktiver Einsatz von Derivaten nicht ausgeschlossen war“, heißt es im Prüfbericht.

Im Abschnitt „Kritische Einzelentscheidungen“ in der AUVA wird vermerkt: „Im Oktober 2008 musste die AUVA den wirtschaftlichen Totalausfall einer Anleihe (Melody-Anleihe) in Höhe von rund 11,72 Mio. Euro hinnehmen.“ Ähnliche Papiere seien „stark ausfallsgefährdet“ gewesen. Der AUVA-Obmann habe versichert, alle Maßnahmen zur Schadensminimierung würden voll ausgeschöpft und gerichtliche Schritte geprüft. Aber: „Unterlagen zu einer rechtlichen Prüfung von Schadenersatzansprüchen konnten dem RH jedoch nicht vorgelegt werden.“

Im Büro des Finanzministers verweist man darauf, dass nicht Schelling die Unterlagen dem Rechnungshof für dessen nunmehrige Prüfung habe liefern müssen, sondern der bei der Prüfung amtierende AUVA-Vorstand. Daher müsse man sich an die AUVA wenden. Schelling habe in einer parlamentarischen Anfrage beantwortet, was an Maßnahmen erfolgt sei.

Außerdem ließ Finanzminister Schelling in der Folge zu seiner Zeit als damaliger AUVA-Obmann der „Presse“ folgende Mitteilung zukommen: „Ich war zu keiner Zeit in die Veranlagung involviert. Verantwortlich für die Veranlagung war immer der Generaldirektor.“ Das sei alles vor seiner Zeit erfolgt. Und weiter: „Ich habe die Sache saniert und klare Regeln eingeführt, um solche Fälle zu verhindern.“ Er sei rund acht Monate AUVA-Obmann gewesen, das Projekt sei aber von seinem Nachfolger weitergeführt worden.

Die AUVA stellte via Aussendung fest, der angeführte Fonds sei 2008 nicht verkauft worden, weil dies mit Verlusten verbunden gewesen wäre. Heute sei der Fonds „zu 100 Prozent“ gesetzeskonform. Veranlagungsrichtlinien seien überarbeitet worden. Das Gesundheitsministerium hatte vor der Prüfung des Rechnungshofes generell unzulässige Veranlagungen „bereinigt“.

Der ursprüngliche Artikel wurde um eine Stellungnahme von Finanzminister Hans Jörg Schelling ergänzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.