Verhandlungen über Beamten-Besoldung gestartet

Verhandlungen über Beamten-Besoldung begonnen
Verhandlungen über Beamten-Besoldung begonnenAPA/HERBERT NEUBAUER
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Nach einem Urteil des EuGH muss das Gesetz repariert werden. Staatssekretärin Steßl will "rasch eine nachhaltige Regelung" finden.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Beamten-Besoldung haben nun Bund und Beamtengewerkschaft Verhandlungen über eine Gesetzesreparatur aufgenommen. Am Montag habe der "Kick-off" stattgefunden, bestätigte das Büro von Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) einen entsprechenden "Kurier"-Bericht.

Man wolle "rasch eine nachhaltige Regelung" finden, hieß es in einem Statement Steßls. Das Verhandlungsklima mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) sei "konstruktiv", betonte sie. Ebenfalls mit von der Partie bei den Verhandlungen ist das Finanzministerium. Der erste, gleich nach der Urteilsverkündung im November angekündigte Schritt, nämlich der Verjährungsverzicht, wird übrigens heute, Donnerstag im Bundesrat beschlossen.

Was das EuGH-Urteil an finanzieller Mehrbelastung für das Budget bringen wird, könne man derzeit noch nicht seriös beantworten, wurde im Beamtenstaatssekretariat betont. In der Vergangenheit war von bis zu zwei Milliarden Euro aufgrund von Nachzahlungen die Rede, der "Kurier" schrieb am Donnerstag unter Berufung auf Expertenkreise von drei Milliarden.

"Budgetschonende Lösung" gesucht

Steßl verweist dagegen auf die noch ausstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in der Causa. Erst wenn diese vorliegt, könne man potenzielle "Kostenfolgen im Fall einer Nicht-Neuregelung seriös einschätzen". Da es aber ohnehin "jedenfalls eine Neuregelung des Gehaltssystems" geben müsse, werde dieser Fall nicht eintreten. Man arbeite "selbstverständlich" an einer "budgetschonenden" Lösung.

Die Causa hat schon eine längere Historie. Schon 2009 entschied der EuGH, dass die damalige österreichische Rechtslage gegen EU-Recht verstieß. Ein Beamter hatte geklagt, weil seine vor dem 18. Geburtstag erworbenen Vordienstzeiten nicht angerechnet wurden. Der EuGH sah Altersdiskriminierung; dies wurde repariert, zugleich aber die Dauer für den ersten Gehaltssprung von zwei auf fünf Jahre erhöht.

Dies gilt für neu Eingestellte sowie für Altbedienstete, die nachträglich eine Anrechnung von Dienstzeiten vor dem 18. Geburtstag beantragen. Ein solcher Dienstnehmer klagte allerdings erneut gegen die Regelung. Denn für Kollegen seiner Generation, die Vordienstzeiten erst nach dem 18. Geburtstag erworben hatten, galt die alte Gehaltssprung-Regelung, das heißt, sie erhielten schneller mehr Gehalt. Somit würden Bedienstete, die die neue Regelung nutzen wollen, erst recht wieder aufgrund des Alters benachteiligt, so der EuGH in seinem aktuellen Urteil.

(APA)

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