Bundesrat verhindert Gesetzesblamage

(c) Michaela Bruckberger
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Eine missglückte Gesetzesreparatur wird von der Länderkammer des Hohen Hauses bereinigt.

Wien/Linz. Die Sinnhaftigkeit der Länderkammer des Hohen Hauses wird von einigen ständig infrage gestellt. Knapp vor Weihnachten erspart nun ausgerechnet der Bundesrat Politik und Gesetzgeber eine Peinlichkeit. Mit einem eigenen Antrag, der in der Nacht auf Freitag an das Ende der Tagesordnung gesetzt wurde, wird das Gesetz über die Versicherungsaufsicht repariert. Klingt wenig spannend, wäre das aber nicht passiert, dürften Daten zur Verfolgung von Geldwäsche an die Finanzpolizei vorerst nicht weitergeleitet werden.

Eine einschlägige Bestimmung wurde Anfang 2014 vom Höchstgericht aufgehoben, bei der Gesetzesreparatur im Nationalrat aber irrtümlich wieder aufgenommen. Der ÖVP-Vizeklubchef und Fraktionsführer im Bundesrat, Gottfried Kneifel, wies vor der Donnerstagssitzung der Länderkammer auf den Fehler hin. Der Bundesrat sei doch „nicht die verlängerte Werkbank“ des Nationalrats, meinte Kneifel daher zur „Presse“. Er selbst war übrigens von einem Freund und pensionierten Richter auf die Panne aufmerksam gemacht worden.

Im Jahr 2013 wurden von der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt 16 einschlägige Verdachtsinformationen übermittelt. 2012 waren es 22 gewesen. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2014)

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