U-Ausschuss: Sichtschutz für Zeugen?

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Die neuen U-Ausschuss-Regeln lassen noch viel Interpretationsspielraum. Der Antrag für den Hypo-Ausschuss ist praktisch fertig, abgestimmt wird darüber nicht.

Wien. Die Oppositionsfraktionen FPÖ, Grüne und Neos werden am Mittwoch in einer Sondersitzung des Nationalrats einen parlamentarischen U-Ausschuss zum Desaster rund um die frühere Hypo Alpe Adria beantragen. Finalisiert ist der Antragstext noch nicht, und bis zur tatsächlichen Einsetzung des Ausschusses kann es noch bis zu acht Wochen dauern.

Bis Dienstagabend haben die Fraktionen den Antragstext offengelassen. Änderungen seien also möglich, „falls noch einer einen Geistesblitz hat“, sagte FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek am Montag. De facto sei der Antrag aber fertig. Auch bei den Grünen ist nur noch von möglichen kleineren Änderungen die Rede. Die Einigung der Opposition gab es schon am vergangenen Freitag.

Untersuchungsgegenstand sind Vorgänge rund um die Hypo ab dem Jahr 2000, und zwar in drei Abschnitten. Teil eins widmet sich der Aufsichtstätigkeit in der Zeit, als die Landeshaftungen des Bundeslandes Kärnten unter der Ägide des verstorbenen FPÖ/BZÖ-Landeshauptmannes Jörg Haider regelrecht explodierten. Im zweiten Teil geht es um die Phase der öffentlichen Hilfe für die Hypo von 2008 bis zur Verstaatlichung 2009, im dritten um den Zeitraum ab der Verstaatlichung.

Der Hypo-U-Ausschuss wird der erste sein, der nach den neuen, im Vorjahr beschlossenen Regeln beschlossen wird. Entscheidende Neuerung ist, dass der Ausschuss von einer Minderheit, konkret von einem Viertel der Abgeordneten, erzwungen werden kann – was auch erstmals der Fall sein wird. SPÖ und ÖVP werden den Antrag nicht unterzeichnen.

Start erst in einigen Wochen

Eine Abstimmung dazu gibt es in der Sondersitzung am Mittwoch nicht, sie ist auch nicht notwendig. Der Oppositionsantrag wird lediglich eingebracht und – nach der Debatte einer Dringlichen Anfrage der FPÖ und einer U-Ausschuss-Kurzdebatte – dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. Dieser muss innerhalb von vier Wochen tagen. Er prüft die Rechtskonformität und erstellt innerhalb weiterer vier Wochen einen Bericht, der im Nationalrat debattiert wird. Erst damit ist der U-Ausschuss tatsächlich eingesetzt.

Da die neuen Regeln für U-Ausschüsse erstmals angewandt werden, sind noch viele Details offen. Spannend ist vor allem die Rolle des neuen Verfahrensrichters, der bei jedem Zeugen eine Erstbefragung durchführen soll. Wer es wird, steht noch nicht fest, die Entscheidung darüber liegt aber bei der Koalition – die Auswahl des Verfahrensrichters ist nämlich kein Minderheitsrecht.

Auch wie der bessere Schutz der Zeugen funktionieren soll, ist noch offen. Die Vereinigung der Parlamentsredakteure lehnt mobile Trennwände auf den Parlamentsgängen ab. Solche Überlegungen waren aus Koalitionskreisen laut geworden, vor allem, um nicht in der Öffentlichkeit stehenden Auskunftspersonen einen „Spießrutenlauf“ zu ersparen.

Das sei eine „überschießende Maßnahme“, heißt es in einer Aussendung der Parlamentsredakteure. Die Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen seien bereits mit der Ergänzung des Mediengesetzes gestärkt worden, indem ein öffentliches Bloßstellen mit rechtlichen Sanktionen bedroht sei. Sie hegen den Verdacht, dass sich mit den Trennwänden auch prominente Zeugen den Fragen der Medien entziehen könnten. Und der ebenfalls geäußerte Vorschlag, den Ausschuss hinter Sichtschutz abzuhalten, widerspreche den Prinzipien von Transparenz und Öffentlichkeit. (APA/maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.01.2015)

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