An zwei weiteren Tagen werden Prozesse gestrichen. Regierung sieht keine großen Lohnverluste, die Justiz schon. Eine Klage der Richter ist – anders als in Deutschland – kein Thema.
Wien. „Die Leute sind sehr bestürzt, wie der Dienstgeber mit uns umgeht. Er kürzt einfach unser Gehalt, ohne mit uns zu reden. Das ist schon sehr demotivierend.“ Die Worte von Staatsanwälte-Präsident Gerhard Jarosch lassen erahnen, dass in der Justiz weiterhin dicke Luft herrscht.
Nachdem bereits am Donnerstag österreichweit die meisten Gerichtsverhandlungen ausfielen, beschlossen die Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte gestern weitere Proteste: Auch am kommenden Montag und am 4. Februar wird nicht verhandelt. Bei letzterem Termin sind zudem Versammlungen an allen Landesgerichten geplant. Darüber hinaus wurden noch weitere Protestmaßnahmen beschlossen. Diese sollen aber nur bekannt gegeben werden, wenn die Regierung nicht einlenkt.
Am Montag findet ein Treffen zwischen Justizvertretern und Finanzsstaatssekretärin Sonja Steßl statt. Über die Frage, was die am Mittwoch im Parlament beschlossene Reform bedeutet, gehen die Meinungen auseinander. Die Regierung betont, dass die Reform bei niemandem zu unmittelbaren Gehaltseinbußen führt, sondern höchstens zu geringeren Steigerungen in der Karriere führen kann.
Demnach handle es sich bei den Gehaltsverlusten um neun bis 14 Euro pro Jahr. Es gebe beim Lebensverdiensteinkommen nur 0,6 Promille Abweichungen bei allen Bundesbediensteten im Vergleich zu vorher. Zudem beschloss die Koalition einen Entschließungsantrag, laut dem man Lösungen finden will, falls in einem Fall die Lebensverdienstsumme sich doch stark verändern sollte.
Aus Sicht der Standesvertreter sind die Einbußen hingegen beträchtlich. Ein Verlust von 50- 60.000 Euro über das Leben gerechnet sei möglich, so Jarosch. In Regierungskreisen betont man, dass solche Szenarien nur, wenn jemand sehr jung die Karriereleiter steil nach oben steigt, möglich seien.
Besonders verärgert sind die Standesvertreter, dass hier die nach einem Gerichtsurteil nötige Reform dazu benutzt worden sei, um beim Gehalt zu sparen. Konkret geht es um die neue Anrechnung der Vordienstzeiten. Der Gerichtshof der EU hatte das bisherige Modell als diskriminierend gekippt.
Gehalt verfassungswidrig?
Das Durchschnittsgehalt eines Richters oder Staatsanwaltes liegt bei 73.548 Euro im Jahr oder 5.253 Euro monatlich. Das Einstiegsgehalt beträgt 3600 Euro im Monat (alle Angaben in brutto). Das soll weiterhin so sein, erst danach wird die neue Gehaltsregel schlagend.
In Deutschland bekommen Jungrichter im Schnitt ähnlich viel (die Gehälter schwanken je nach Bundesland aber). Deutsche Richter und Staatsanwälte klagten. Ihr Argument: Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richter müsse auch in der wirtschaftlichen Unabhängigkeit zum Ausdruck kommen. Diese sei aber bei diesen Beträgen im Vergleich zu anderen Berufen nicht mehr gegeben. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe werden im Frühjahr über ihre Kollegen entscheiden.
Im Büro von Staatssekretärin Steßl sieht man „keine Anzeichen für verfassungsrechtliche Probleme“ beim Richterverdienst. 3600 Euro seien „ein gutes Gehalt“. Auch Richter-Präsident Werner Zinkl betont, eine Klage beim Verfassungsgerichtshof „noch nicht in Erwägung gezogen zu haben“. Es gehe jetzt einmal darum, den Schaden in Verhandlungen zu minimieren.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2015)