Beamtengehalt: Steßl kündigt "technische Anpassungen" an

Die für die Beamten zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ, r.) am Montag, 26. Jänner 2015, während eines Treffens mit dem Präsidenten der Richtervereinigung Werner Zinkl (L) sowie Vertretern von Richtern und Staatsanwälten im Bundeskanzleramt in Wien
Die für die Beamten zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ, r.) am Montag, 26. Jänner 2015, während eines Treffens mit dem Präsidenten der Richtervereinigung Werner Zinkl (L) sowie Vertretern von Richtern und Staatsanwälten im Bundeskanzleramt in WienAPA/HELMUT FOHRINGER
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Noch im ersten Halbjahr sollen die Änderungen am soeben beschlossenen Gesetz vorgenommen werden. Die Richter beenden ihren Protest.

Die für die Beamten zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) hat am Montagvormittag Vertreter der gegen das neue Gehaltssystem für die Beamten protestierenden Richter und Staatsanwälte zu einem Gespräch empfangen. Das Ergebnis: Steßl versicherte "technische Anpassungen" des in der Vorwoche beschlossenen Gesetzes. Wie diese konkret aussehen sollen, darüber werde sie nun mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) verhandeln. Eine Lösung soll es jedenfalls noch im ersten Halbjahr geben - und zwar in der Art, dass Richter, Staatsanwälte sowie Beamte im Allgemeinen, keinen Verlust in ihrer Lebensverdienstsumme erleiden.

Der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, kündigte nach dem "positiven Verlauf des Gesprächs" an, dass die Proteste der Richter und Staatsanwälte ausgesetzt werden. Zuversichtlich zeigte er sich auch, dass die Kürzungen in den Gesprächen zwischen Steßl und der GÖD noch vor dem Sommer, und damit bevor ein Schaden für die Beschäftigten eintreten könnte, zurückgenommen werden. Die nun ausgesetzten Protestmaßnahmen waren für ihn daher ein "berechtigter Schritt". Er bekräftigte, dass es für die Richter und Staatsanwälte um "sehr hohe Summen" gegangen sei.

Gerhard Jarosch von der Vereinigung der Staatsanwälte betonte, dass vor allem die "Nacht- und Nebelaktion", in der die Reform umgesetzt worden sei, von den Kollegen sehr negativ aufgenommen worden sei.

Steßl erläuterte, dass es nach den Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofes zu einer grundlegenden Systemumstellung gekommen sei. Statt der früheren individuellen Anrechnung gebe es jetzt eine "pauschale Anrechnung der tatsächlichen Vordienstzeiten". Die aus diesem Gesetz entstandenen "Anomalien" würden nun angepasst. Für die entstandenen 0,6 Promille an Kürzungen in der Lebensverdienstsumme gebe es "technische Anpassungen". Die legistische Ausarbeiten werde nun veranlasst, um die Verluste im Lebensverdienst auszugleichen.

(APA)

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