Schnellverfahren: Die Asylpläne der Ministerin

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Wie Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) Platz in den Flüchtlingsquartieren schaffen will. Asylwerber aus sicheren Herkunftsländern sollen die Kapazitäten nicht weiter blockieren.

Wien. Elf Mal ist das Asylgesetz seit 2006 schon geändert worden, jetzt steht die zwölfte Novelle bevor. Das soll sich ändern:

1 Schnellverfahren für Flüchtlinge aus sicheren Ländern

Für Asylwerber, die aus einem sicheren Land kommen, soll das Verfahren in erster Instanz in zehn Tagen abgeschlossen sein. Es gibt eine vom Ministerrat beschlossene Liste mit 40 sicheren Ländern. Auf der befinden sich nicht nur die EU-Staaten, sondern auch Serbien, Bosnien, Montenegro, Albanien und der Kosovo. Im Vorjahr gab es 2708 Asylanträge aus diesen Ländern, darunter allein 1901 aus dem Kosovo. Allerdings enden nicht alle diese Verfahren mit einem ablehnenden Bescheid. Im Jahr 2013 (für 2014 liegen noch keine Zahlen vor) haben 14 Kosovaren und 15 Serben Asyl erhalten. Zudem dürfen etliche abgewiesene Asylwerber aus diesen Ländern in Österreich bleiben: Asylbehörde und Gerichte entschieden, dass eine Abschiebung nicht zulässig ist. Schnellverfahren soll es auch geben, wenn Asylwerber eine Straftat begangen haben oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.

Menschenrechtsorganisationen sind nicht prinzipiell gegen schnellere Verfahren. Daran hindere die Behörden auch jetzt schon niemand. Sie pochen aber auf eine Einzelprüfung in jedem Fall und die Einhaltung von Qualitätsstandards.

2 Vermehrte Abschiebungen nach Verfahren erster Instanz

Auf ein rasches Verfahren soll auch eine rasche Rückkehr oder Abschiebung folgen, so der Plan. Dabei beruft sich das Innenministerium auf die geltende Rechtslage: Asylwerber können während des Berufungsverfahrens nur im Land bleiben, wenn das Bundesverwaltungsgericht der Berufung aufschiebende Wirkung zuerkennt. Das werde bei Personen aus sicheren Herkunftsländern aber in der Regel jetzt schon nicht gewährt. SOS-Mitmensch spricht trotzdem von einem „klaren Menschenrechtsverstoß“.

3 Entfall der Grundversorgung soll schneller möglich sein

Neu ist, dass man mit einem negativen Erstbescheid ohne aufschiebende Wirkung sofort aus der Grundversorgung fallen soll. Bisher war der Asylwerber zumindest noch so lange im System, bis die zweite Instanz über den Aufschub entschied. Außerdem will man noch ein paar neue Gründe für den Ausschluss aus der Grundversorgung schaffen. Etwa, wenn der Asylwerber sich selbst versorgen kann. Oder, wenn er gegenüber Personal in Betreuungseinrichtungen gewalttätig wird. Das komme aber kaum vor, sagt Caritas-Direktor Klaus Schwertner. Lange Asylverfahren würden zwar manchmal zu psychischen Problemen führen – aber die dürfe man nicht auch noch mit Entzug der Grundversorgung bestrafen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2015)

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