Kanzler Faymann und Vizekanzler Mitterlehner orten keinen Bedarf an schärferen Bestimmungen. Im März will man auf Klausur in Krems gehen.
Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sehen derzeit keinen Bedarf nach schärferen strafrechtlichen Bestimmungen in Sachen Integrationsverweigerung. Missstände, wie Gewalt und Zwangsheirat, würde man nicht unter einem religiösen Deckmantel dulden, auch Anti-Terror-Gesetze habe man beschlossen, betonte Faymann. Wer zusätzliche Verschärfungen wolle, solle diese konkret vorschlagen. Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) habe dies bereits gemacht.
Zuvor hatte sich auch VP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gegen die zuletzt von SP-Landeshauptleuten geforderten strafrechtlichen Sanktionen für "Integrationsunwillige" aus gesprochen. "Alles was ins Strafrechtliche geht, halte ich für maßlos überzogen", sagte sie am Dienstag. "Wir sollten das nutzen, was wir an gesetzlichen Maßnahmen haben."
Frage nach Geldstrafe für Eltern
Weiters betonte der Kanzler, dass sich die Regierung am 23. und 24. März zu einer Klausur in Krems treffen werde, um anstehende wirtschaftliche, gesellschaftspolitische und soziale Fragen zu besprechen. Der Termin wurde eine Woche nach dem für 17. März angekündigten Beschluss der Steuerreform angesetzt. Spätestens bis zur Klausur will man laut Mitterlehner auch klären, wie mit Eltern umgegangen werden soll, die die Mitwirkung in der Schule verweigern.
Die ÖVP hat diesbezüglich zuletzt Geldstrafen bis zu 1000 Euro vorgeschlagen. Mitterlehner unterstützte das am Dienstag und nannte als Beispiel etwa, wenn ein (muslimischer, Anm.) Vater eine Einladung zum Elternsprechtag mehrmals nicht befolge, mit der Begründung, die Lehrerin sei eine Frau. Auf Nachfrage betonte Mitterlehner allerdings, dass es derartige Sanktionen auch in allen anderen Fällen geben sollte, wo Eltern eine Einladung zum Sprechtag mehrmals ausschlagen. Faymann betonte, dass nun mit den Vertretern von Eltern, Lehrern und Schülern besprochen werden soll, ob in diesen Fällen Strafen notwendig sind.
(APA)