Österreich-Konvent: „Die Mehrheit will nicht, dass etwas passiert“

Die Presse
  • Drucken

Einige Pläne wurden umgesetzt. Die zentrale Idee, eine neue Verfassung zu schaffen und Geld durch eine bessere Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern zu sparen, aber nicht. Was sind die Gründe dafür?

Wien. Am Anfang, da sei er gar nicht so pessimistisch gewesen, sagt Franz Fiedler. Doch dann zeigte sich: „Eine ganze Reihe an Mitgliedern des Konvents hatte kein Interesse an einer neuen Verfassung.“

Fiedler, Vorsitzender des Österreich-Konvents, schrieb schließlich auf eigene Faust eine neue Verfassung, die die Debatte in dem Gremium abbilden sollte. Das war vor zehn Jahren. Im Wiener Haus der Industrie erinnerten am Dienstag Dokumente des Konvents, die auf eine lange Bank geschoben wurden, an den Umgang der Politik mit den Beratungen von damals. Die Industriellenvereinigung hatte anlässlich des Jubiläums zu einer Diskussion geladen. Aber wie fällt das Resümee zehn Jahre nach dem Konvent, der eine neue Verfassung schaffen sollte, tatsächlich aus?

Gleich vorweg: Ganz umsonst waren die Beratungen von damals dann doch nicht. Ja, sogar einiges, was damals diskutiert wurde, ist inzwischen umgesetzt.

•Etwa die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte im Jahr 2014. Wer mit dem Bescheid einer Behörde nicht zufrieden ist, kann sich nun in aller Regel gleich bei unabhängigen Richtern beschweren. Und muss sich nicht mehr durch Sonderbehörden und Senate quälen, um am Ende des Rechtszugs zu Verwaltungsrichtern zu kommen.
•Mit Anfang 2015 trat die Gesetzesbeschwerde in Kraft. Bisher konnte man als Betroffener Zivil- und Strafgesetze nicht selbst anfechten. Man musste hoffen, dass das Zivil- oder Strafgericht ein strittiges Gesetz dem Verfassungsgerichtshof vorlegt. Nun aber können Betroffene selbst dafür sorgen, dass der Verfassungsgerichtshof das Gesetz prüfen muss.
•Zudem wurden ein neues Haushaltsrecht des Bundes und bessere Regeln für die Kooperation von Gemeinden geschaffen.
•Und auch eine Entrümpelung der Verfassung fand statt. Überflüssige Bestimmungen wurden mit der Novelle 2008 gestrichen.
• In manchen Bereichen ging man bei den Reformen sogar über die damaligen Pläne hinaus. So sah der Fiedler-Entwurf ein Wahlalter von 16 auf Gemeindeebene vor. Nun darf man mit 16 an allen Urnengängen partizipieren.

Aber reicht das als Ergebnis, wenn man den Arbeitsaufwand des Konvents betrachtet? 19 Monate Arbeit, 44 Sitzungen des Konvent-Präsidiums. 17 Plenar- und 172 Ausschusssitzungen wurden verbucht. Mit an Bord waren alle relevanten Kräfte Österreichs (Vertreter der Parlamentsparteien, der Regierung, der Länder, des Städte- und Gemeindebunds, Höchstrichter, Experten des Rechnungshofs und der Volksanwaltschaft, aber auch Interessenvertreter und unabhängige Verfassungsexperten).

Tatsächlich muss man konstatieren, dass die wichtigsten Ziele verfehlt wurden.

•Nicht gelungen ist es, eine zentrale Verfassungsurkunde zu schaffen, wie andere Staaten es kennen.
•Auch nicht gelungen ist eine Einigung auf einen neuen Grundrechtekatalog. Dieser kam freilich quasi durch die Hintertür. Der im Dezember 2009 in der EU in Kraft getretene Vertrag von Lissabon sieht einen Grundrechtekatalog vor, der in Österreich Verfassungsrang genießt.
•Nicht erreicht wurde vor allem ein wichtiges Ziel: eine neue Ordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern zu schaffen, die die Ausgaben senkt. Hier scheiterte schon der Konvent, vor allem am Widerstand der Länder.

Lopatka: Auch Wahl ist wichtig

„Ein Paradebeispiel für die Reformunwilligkeit des Landes“, nennt Georg Kapsch, Präsident der Industriellenvereinigung, den Umgang mit dem Konvent. Es müsse sich etwas tun. „Die große Mehrheit der Österreicher will nicht, dass etwas passiert“, sagt ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka. Zu groß sei die Angst vor allem der Älteren, dass man etwas verlieren könnte. Das zeige sich, wenn er mit Leuten im Wahlkreis spricht. „Und von den Jungen kommt wenig, sie gehen nicht auf die Straße und erzeugen Druck“, so Lopatka. Er sei für Reformen, aber eine Partei müsse auch schauen, dass sie wiedergewählt wird.

Freilich scheiterte die Staatsreform vor allem daran, dass niemand gewillt war, Macht im Bund-Länder-Verhältnis abzugeben. Im Schul- und Gesundheitsbereich sowie bei Förderungen bestünde aber ein größerer Koordinierungsbedarf. Ein klassisches Beispiel dafür sind etwa Spitäler, die in der Nähe eines anderen errichtet wurden – das Denken hört hier manchmal an den Bundesländergrenzen auf.

Fiedler wünscht sich, dass die Länder mehr Kompetenzen an den Bund abgeben und man so die Verwaltung straffen kann. Ein Wunsch, den auch Werner Muhm, Direktor der Arbeiterkammer Wien, hat. Die umgekehrte Variante, etwa eine Steuerhoheit für Länder, wird von Fiedler nur für die zweitbeste Lösungsmöglichkeit gehalten. Bleibt das Problem, dass die Landeshauptleute kein Interesse daran zeigen, Kompetenzen abzugeben. „Es ist nicht gut, dass ein Parteivorsitzender des Landes die Liste für die Nationalratswahl bestimmt“, meinte Bernhard Felderer, Präsident des Fiskalrats, mit Blick auf die realpolitischen Verhältnisse. Das sichere die Macht der Länder im Bund ab.

Brief: Regierung antwortete nie

2007, zwei Jahre nach Ende des Konvents, setzte die damals neue Bundesregierung eine weitere Gruppe zur Staats- und Verwaltungsreform ein. 2009 hörte sie mit der Arbeit auf. Die Arbeitsgruppe schrieb einen Brief an die Regierung, um zu fragen, ob man trotz fehlender Umsetzung durch die Politik noch weitere Ideen schöpfen soll. Es kam nie eine Antwort.

„Ohne Reformwillen geht gar nichts“, sagt Georg Lienbacher, Vorsitzender der auf dem Papier noch immer bestehenden Reformgruppe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.01.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.