Verwirrung um Länge der Vorwissenschaftlichen Arbeit

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Einmal mehr gibt es Diskussionen um einen Teil der Zentralmatura. Fußnoten dürfen bei der Länge nicht komplett mitgezählt werden.

Der Grüne Bildungssprecher Harald Walser ortet Verwirrung um die Berechnung der Zeichenzahl bei der vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA), ein Teil der neuen Reifeprüfung. Schüler seien davon ausgegangen, Fußnoten komplett mitzuzählen, tatsächlich gelte dies aber nur für Erklärungen und Ergänzungen in den Fußnoten. Das sei auch durchgehend so mitgeteilt worden, hieß es aus dem Bildungsministerium.

Die VWA ist für alle Maturanten ab dem Schuljahr 2014/2015 an den AHS verpflichtend. Sie soll einen Umfang von 40.000 bis 60.000 Zeichen ("inklusive Leerzeichen und Abstract, exklusive Vorwort, Zitierverweise in Form von Fußnoten oder im Text, Inhalts-, Literatur-, Abkürzungs- und Bilderverzeichnis, Glossar und Anhang") aufweisen. Quellenangaben in den Fußnoten seien wie das Literaturverzeichnis zu behandeln, also nicht mitzuzählen, heißt es in den Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Informations-Webseite ahs-vwa.at, auf die das Ministerium verwies.

Walser verweist auf eine Mail eines Maturanten, wonach Schülern zwei Wochen vor Abgabefrist ihrer Arbeit mitgeteilt worden sei, "dass sie nun weitere 8.000 Zeichen einarbeiten müssen", weil Fußnoten plötzlich nicht mehr mitgezählt würden.

(APA)

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