Anklage gegen Grasser rückt immer näher

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Ex-Finanzminister Karl-Heinz GrasserDie Presse
  • Drucken

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser blickt einer Anklage in den Punkten „Buwog“ und „Terminal Tower“ entgegen. Zusätzlich zu diesen Vorwürfen laufen noch zwei Strafverfahren. Grasser fordert nun eine Zusammenlegung.

Die zum Teil schon seit Herbst 2009 laufenden, nun also im sechsten Jahr angekommenen Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sind zumindest in zwei Punkten im Stadium der „Enderledigung“. Nämlich in den Fällen „Buwog“ und „Terminal Tower“. Insgesamt ist der Komplex auf vier Sachverhalte angewachsen, da auch in Sachen „Postprivatisierung“ und „Novomatic“ ermittelt wird. Der Terminus „Enderledigung“ findet sich in einem der „Presse“ vorliegenden Schriftsatz des für Grasser zuständigen Oberstaatsanwalts Gerald Denk von der zentralen Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

„Es ist festzuhalten, dass hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens AZ 12 St 8/11x (Verkauf der BWBG – Anm.: Bundeswohnbaugesellschaften, kurz Buwog – und Terminal Tower) bereits ein auf die Enderledigung gerichteter Vorhabensbericht an die OStA Wien (Oberstaatsanwaltschaft, Anm.) erstattet wurde.“ So heißt es in diesem Schriftsatz vom 23. Dezember 2014. Wenngleich hier nicht ausdrücklich vermerkt ist, wie die beabsichtigte „Enderledigung“ aussieht, darf man dringend annehmen, dass es sich um den Entwurf einer Anklageschrift handelt.

Bestechungsgeld in Zypern?

Grasser wurde von der WKStA schon in einem früheren Papier, einer Hausdurchsuchungsanordnung in Sachen Postprivatisierung (Grasser soll beim Börsegang der Post AG von Vorständen der damals eingebundenen Raiffeisen Centrobank AG über Mittelsmänner Bestechungsgeld gefordert haben), als „Angeklagter“ bezeichnet. Dies bezog sich aber nicht auf die Causa „Post“ sondern auf die mutmaßlich „geschobene“ Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower. Und auf den Buwog-Verkauf. Allerdings war diese Bezeichnung nicht korrekt. Das hat die WKStA intern eingestanden. Selbst bei Vorliegen einer vom Justizressort genehmigten Anklage könnten die Betroffenen ebendiese noch bekämpfen. Dennoch ergibt sich aus dieser Anordnung, wie die WKStA die beiden Vorwürfe sieht, bei denen die Ermittlungen nunmehr so gut wie fertig sind.

Unter dem Punkt „Abwicklung der Bestechungszahlungen“ heißt es, dass die beim Verkauf der Buwog und bei Einmietung der Finanz in den Terminal Tower vereinbarten Bestechungszahlungen direkt auf ein Konto der Astropolis Investments Consulting Ltd. bei der Bank of Cyprus überwiesen und dann über ein zwischengeschaltetes Konto auf Grasser und weitere Beschuldigte, nämlich den Lobbyisten Walter Meischberger und den Immobilienmakler Ernst Plech aufgeteilt worden seien. Hinsichtlich Terminal Tower schrieb die WKStA unumwunden: „Die Bestechungsgelder (laut Verdacht bezahlt aus den Reihen der Tower-Projektgesellschaft, Anm.) von 200.000 Euro wurden (...) an Mag. Karl-Heinz Grasser ausbezahlt (...).“ Dabei habe Grasser Meischberger, Plech und den Lobbyisten Peter Hochegger „partizipieren“ lassen. Sowohl bei „Buwog“ als auch bei „Terminal Tower“ bestehe daher der Verdacht der Untreue und der Geschenkannahme.

Schon vorigen Oktober hatte es, wie berichtet, ein Vorhabensbericht bis ins Justizressort geschafft. Darin wurde laut „Presse“-Informationen der Ermittlungsstand in allen Komplexen dargelegt. Insgesamt sind mehr als 30 Verdächtige betroffen. Allein in Sachen „Buwog/Terminal Tower“ sollen es 18 Betroffene sein, wobei die WKStA dem Vernehmen nach nicht bei allen eine Anklage vorgeschlagen hat. Derzeit liegt der Vorhabensbericht wegen einer Gerichtspanne (bei einem verdächtigen Ex-Anwalt war vergessen worden einen Rechtsbeistand zu einem Gerichtstermin zu laden) wieder bei der WKStA. Die erneute Weiterleitung nach „oben“, also zuerst zur Oberstaatsanwaltschaft, dann ans Ministerium, könnte sich verzögern, wenn in Sachen „Gerichtspanne“ eine Beschwerde an das Oberlandesgericht ergeht.

Bis heute kein klarer Beweis

Was nun die Beweislage gegen Grasser anlangt, so setzt die WKStA auf Indizien. Es gibt bis heute keinen klaren Beweis, für das Einlangen von Bestechungsgeldern auf einem Konto, von dem feststeht, dass es Grasser gehört(e). Nach wie vor wird ein satte 15 Jahre zurückliegender „Tatplan“ angenommen, den Hochegger dem Kabinettschef von Verkehrsminister Michael Schmid (FP), Willibald Berner, verraten haben soll. Demnach habe „ein kleiner Kreis“ aus der FPÖ vorgehabt, an Privatisierungen zu „partizipieren“. Auch der Name Grasser sei gefallen. Hochegger bestreitet, so etwas erzählt zu haben.

Nun will Grasser – er weist wie die anderen Verdächtigen alle Vorwürfe zurück – die Zusammenlegung der drei gegen ihn getrennt laufenden Verfahren, „Buwog/Terminal“, „Post“ und „Novomatic“ (Verdacht hier: Geschenkannahme bei versuchter Änderung des Glücksspielgesetzes). Er sieht sich in seinem Recht beeinträchtigt, sich „gegen alle Vorwürfe in einem Verfahren zu verteidigen“, müsse durch die Zersplitterung immer neue Vorwürfe abwehren. Ein Gericht wies erst am Mittwoch einen entsprechenden Einspruch wegen Rechtsverletzung als verspätet ab. Dagegen bringt Anwalt Manfred Ainedter („Obwohl es keinen hinreichenden Verdacht gibt, ist mit einer Anklage in Sachen ,Buwog‘ und ,Terminal Tower‘ zu rechnen“) Beschwerde ein. Zudem stellt Grasser einen eigenen Antrag auf Zusammenlegung der Verfahren.

Faksimile aus dem Akt:Faksimile aus einer "Anordnung der Durchsuchung und der Sicherstellung" - diese Durchsuchung fand vor einigen Monaten am Sitz der Österreichischen Industrieholding AG statt. Es geht um den Verdacht, dass beim Post-Börsegang Bestechungsgelder durch Vorstände der den Börsegang begleitenden Raiffeisen Centrobank AG bezahlt wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das in der Anordnung im Zusammenhang mit dem Fall "Buwog" erwähnte ominöse Konto "400.815" wird Grasser seit Jahren von der Anklagebehörde "zugerechnet". Einen klaren Beweis ("Smoking Gun") dafür, dass diese Zurechnung korrekt ist, gibt es bis heute nicht. Der Ex-Finanzminister und sein Anwalt Manfred Ainedter stellen immer wieder fest, das Konto sei weder von Grasser eröffnet worden, noch habe er es geführt.   

In seinem Einspruch wegen Rechtsverletzung vom 19. Dezember und auch in einer nachgereichten Äußerung erachtet sich Grasser in seinem Recht beeinträchtigt, sich "gegen alle Vorwürfe in einem Verfahren zu verteidigen". Er verweist auf den einem Beschuldigten zukommenden "Schutz", wonach man "nur ein einziges Mal vor Gericht gestellt werden soll."

Die WKStA sieht in ihrer Stellungnahme keinen Grund, die drei Strafverfahren zusammenzulegen und argumentiert mit Verfahrensbeschleunigung durch Herausgreifen bestimmter, schon fertig ermittelter Verfahrensteile.      

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.