Nur ein Prozent der weiblichen und drei Prozent der männlichen Beamten nehmen die Alterspension in Anspruch.
Der Rechnungshof (RH) kritisiert die Pensionsantritte im öffentlichen Dienst. Wie ein am Donnerstag veröffentlichter Bericht zeigt, arbeiteten 2011 nur ein Prozent der weiblichen und drei Prozent der männlichen Beamten bis zum gesetzlichen Antrittsalter von 65 Jahren.
Besonders oft nahmen Beamte die "Hacklerpension" in Anspruch. 56 Prozent aller männlichen und 55 Prozent aller weiblichen Pensionsneuzugänge gingen auf die Langzeitversichertenregelung zurück.
Zum Vergleich: In der Privatwirtschaft nahmen 42 Prozent der Frauen (hier liegt das gesetzliche Antrittsalter anders als bei den Beamtinnen bei 60 Jahren) und 16 Prozent der Männer die Alterspension in Anspruch. Die Hacklerregelung nutzten 27 Prozent der Männer und 24 Prozent der Frauen.
RH kritisiert Ministerien
Die Praxis in drei Ministerien prüfte der RH näher. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter im Sozialministerium betrug im Jahr 2012 demnach 60 Jahre, im Justizministerium 59,2 und im Innenministerium 58,3 (Exekutive) bzw. 58,4 Jahre (Verwaltung).
"Keinem der drei überprüften Bundesministerien war es in ausreichendem Maß gelungen, Bedienstete über das Mindestpensionsantrittsalter hinaus (ab dem 60. Lebensjahr) in Beschäftigung zu halten", kritisiert der Rechnungshof.
(kron)