Staatsanwalt stellt Verfahren gegen ÖVP ein

Der ÖVP bleibt ein Gerichtsverfahren erspart.
Der ÖVP bleibt ein Gerichtsverfahren erspart.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Zahlungen der Telekom im Nationalratswahlkampf 2008 haben keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Partei.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Ermittlungen gegen die ÖVP im Zusammenhang mit dem Telekom-Skandal eingestellt, ebenso die Verfahren gegen den früheren ÖVP-Chef Wilhelm Molterer und den jetzigen ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka. Bereits vor zwei Wochen sei er von der Einstellung des Verfahrens informiert worden, erklärte Lopatka der „Presse“ und bestätigte damit einen Bericht der „Zeit im Bild“.

Bei den Ermittlungen ging es um eine Zahlung von 96.000 Euro im Nationalratswahlkampf 2008. Die Mittel sollen von der Telekom über die Firma Valora des Lobbyisten Peter Hochegger an die ÖVP-nahe Agentur „White House“ geflossen sein und für den Jugendwahlkampf der ÖVP verwendet worden sein. Hochegger hatte die Zahlungen bestätigt, die Staatsanwaltschaft vermutete illegale Parteienfinanzierung und ermittelte wegen des Verdachts des Beitrags zur Untreue und der Geldwäscherei.
Während sich der damalige Parteichef Molterer, inzwischen Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank, zu den Vorwürfen nicht äußerte, hat Lopatka die Anschuldigungen stets bestritten: Er sei im Jahr 2008 nicht mehr Generalsekretär gewesen und habe auch sonst keine Funktion in der Bundes-ÖVP gehabt. Laut Beschluss der Staatsanwaltschaft habe er glaubwürdig darlegen können, mit den Zahlungen nichts zu tun zu haben.

Auch die ÖVP hat den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung stets zurückgewiesen, allerdings hat die Partei bereits vor einem Jahr die 96.000 Euro plus Zinsen an die Telekom zurückgezahlt. Auch andere Zahlungen, die von der Telekom an die ÖVP gingen, wurden retourniert. So auch jene 190.000 Euro, die über die Agentur Mediaselect geflossen sind. Der damalige Parteichef Michael Spindelegger hatte beschlossen, Altlasten zu beseitigen.

(maf, "Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2015)

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