Untreue: Anhebung der Wertgrenze auf 300.000 Euro?

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Eine höhere Wertgrenze könnte sich auf laufende Ermittlungsverfahren auswirken. Ein Gesetzesentwurf soll in den kommenden Wochen in Begutachtung gehen.

Eine Arbeitsgruppe im Justizministerium diskutiert mögliche Änderungen in der Strafgesetzgebung - darunter den Untreueparagrafen. Wie das Ö1-"Morgenjournal" am Donnerstag berichtet, wird derzeit überlegt, die Wertgrenze für Untreuedelikte von bisher 50.000 Euro (ab dieser Höhe gilt ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren) auf 300.000 Euro anzuheben.

Eine Idee, die bei Anwälten und Wirtschaftsexperten nicht sonderlich positiv aufgenommen wird. Sie befürchten nämlich, dass bei einer Anhebung die Ermittlungen bei politisch brisanten Verfahren eingestellt werden müssten. Denn, steigt die Wertgrenze, sinken zugleich die Verjährungsfristen. Das Resultat: Laufende Ermittlungsverfahren könnten aufgrund von Verjährung eingestellt werden müssen.

Arbeitsgruppenleiter Christian Pilnacek bestätigte im ORF-Radio die Diskussion über eine Anhebung der Wertgrenzen. Allerdings kommen für ihn "diese Befürchtungen überraschend und auch zu früh", so der Sektionschef der Sektion 4 "Strafrecht" im Justizministerium. Außerdem gäbe es für alle Befürchtungen auch Lösungen, etwa "um hier für laufende Verfahren keinen Nachteil zu erwirken".

Weiters gehe es bei den meisten prominenten Fällen ohnehin um höhere Summen, so Pilnacek. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll in den kommenden Wochen in Begutachtung gehen.

§ 153 StGB Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer durch die Tat einen 3000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 50.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

>> Bericht im Ö1-"Morgenjournal"

(Red.)

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