Medizin: Suizidbeihilfe soll straffrei werden

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Die Bioethikkommission empfiehlt in Ausnahmefällen, die Beihilfe zum Suizid für Angehörige, Freunde und Ärzte zu legalisieren. Im Spitalsalltag sollen Ärzte mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Sterbenden bekommen.

Wie schlimm ist es, wenn ein Mann seine schwerkranke Frau zum Sterben in die Schweiz begleitet? Und wie ist es zu beurteilen, wenn jemand für einen todgeweihten Freund, der nicht mehr warten will, Tabletten besorgt? Fragen wie diese sind in Österreich wie in den meisten EU-Ländern ein Fall für das Strafgesetz. Jegliche Beihilfe zum Suizid – auch Beratung oder Begleitung – ist verboten.

Die heimische Bioethikkommission will das nun ändern. Parallel zur parlamentarischen Enquetekommission hat sie im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge zum Thema „Sterben in Würde“ erarbeitet. Anders als die Debattenrunden im Parlament umschiffte sie dabei das heikle Thema assistierter Suizid nicht. Nicht zuletzt, weil „wir an den Zuschriften der Bürger ans Parlament gesehen haben, dass das Thema die Menschen beschäftigt“, sagt die Leiterin der Bioethikkommission, Christiane Druml.

In den gestern, Donnerstag, präsentierten Empfehlungen spricht sich die Mehrheit der Kommission (16 von 25 Mitgliedern) für eine Straflosigkeit der Beihilfe zum Suizid aus. Freilich unter Bedingungen: So muss der Suizidwillige an einer unheilbaren, tödlichen Krankheit mit begrenzter Lebensdauer leiden und einen nachhaltigen Todeswunsch haben. Und er muss zudem volljährig und einwilligungsfähig sein. Die Straffheit gilt auch nur für zwei Gruppen von Helfern: einerseits Angehörige und nahestehende Menschen, sofern ihre Motive nachvollziehbar sind. Anderseits geht es um Ärzte.

„Derzeit begibt man sich als Arzt bereits in eine kriminelle Situation, wenn der Patient über so etwas sprechen will“, sagt Intensivmediziner und Komissionsmitglied Andreas Valentin. Im Fall der ärztlichen Beihilfe stellt man sich vor, dass der Arzt erst die Alternativen (Palliativmedizin) betonen müsse, dem Patienten eine Nachdenkpause von 14 Tagen gebe und eine zweite Meinung einhole. Verpflichtet werden sollen Ärzte zur Beihilfe nicht. Eine klare Grenze zieht man zur Tötung auf Verlangen. Der Betroffene muss die Tat selbst ausführen, alles andere bleibt verboten (wenn auch nicht im Verfassungsrang). Das gilt auch für das Überreden zum Suizid und die gewerbsmäßige Beihilfe. Die Kommission präsentierte zudem den Gegenvorschlag von acht Mitgliedern. Diese fürchten, dass die Straffreiheit die Suizidbeihilfe zum „Normalfall“ mache, und plädieren nur für Richtlinien für eine „barmherzige“ Strafverfolgung.

Zu viel Therapie am Lebensende

Auch wenn die Suizidbeihilfe polarisiert, so ist sie nur ein kleiner Teil der Empfehlungen. Die Kommission fordert etwa auch (einstimmig) einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Palliativ-und Hospizversorgung, die dafür nötige (nicht bezifferte) Finanzierung und einen leichteren Zugang zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht.

Das Kernstück des Papiers ist der „Übertherapie“ am Lebensende gewidmet: Damit sind Maßnahmen gemeint, die den Sterbeprozess verlängern, aber medizinisch nicht sinnvoll sind (z. B. Reanimation von sehr kranken Patienten). An sich wären diese Maßnahmen schon jetzt zu unterlassen, jedoch wissen Ärzte im Streitfall erst im Nachhinein, ob der Gutachter den Fall so wie sie beurteilt.
Das führt bei den Medizinern zu Unsicherheit, und diese fördert die „Übertherapie“. Die Kommission schlägt daher ein Procedere vor, um Ärzten vorab Rechtssicherheit zu geben. Demnach soll das Justiz- oder Gesundheitsministerium per Erlass Regeln der ärztlichen Fachgesellschaften zum Therapieabbruch als Leitlinien festlegen. Wenn sich der Arzt an diese hält und seine Entscheidung im Einzelfall gut begründet, soll es zu keiner Strafverfolgung kommen. Dass Missbrauch so leichter übersehen wird, glaubt Strafrechtsexperte Alois Birklbauer nicht.

ÖVP warnt vor „Dammbruch“

Ob die Vorschläge der Kommission umgesetzt werden, ist schwer zu prognostizieren. Bei der Fortpflanzungsmedizin verhalf ihnen letztlich erst der Verfassungsgerichtshof zum Durchbruch. Von Seiten der Politik gibt es gemischte Reaktionen. Während die Grünen sich bestätigt sehen und die SPÖ diskutieren will, hält ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger die Lockerung im Strafrecht für einen „ethischen Dammbruch“. Im Gespräch mit der Austria Presseagentur meinte er: „Gerade Österreich mit seiner Euthanasie-Vergangenheit sollte da doppelt vorsichtig sein.“ Kritik gibt es auch von Vertretern von Menschen mit Behinderung. Die Ärztekammer hatte die Beihilfe von Ärzten zum Suizid schon im Vorfeld per Resolution abgelehnt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2015)

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