Pass, Führerschein: Erhöht der Bund die Gebühren?

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Die Österreicher haben sich seit 2011 eine achtprozentige Erhöhung erspart. Ob das so bleibt, muss der Finanzminister bis Juli entscheiden.

Ob und in welchem Ausmaß die Österreicher in absehbarer Zeit durch eine Steuerreform entlastet werden, wird sich bis 17. März in der Bundesregierung entscheiden – während die Wiener SPÖ am Donnerstag bei ihrer Klausur nach vielen ignorierten Aufrufen verkündet hat, im heurigen Wahljahr sowie 2016 in Wien die Gebühren nicht zu erhöhen (siehe Bericht, Seite 1). Bei staatlichen Gebühren hat der Bund den Bürgern hingegen seit einigen Jahren eine Verschnaufpause gewährt.

Wer einen neuen Reisepass oder einen Registerauszug benötigte, profitierte seit dem Jahr 2011 von einer Gebührenbremse des Bundes. Grundsätzlich kann der Finanzminister per Verordnung die Gebühren zur Abgeltung der Inflation jährlich erhöhen oder aussetzen.

Nach Angaben des Finanzressorts hat keiner der ÖVP-Finanzminister in den vergangenen Jahren die Bundesgebühren erhöht, weder der viel gescholtene Ende August des Vorjahres zurückgetretene Michael Spindelegger noch seine Vorgängerin, Maria Fekter. Der Bund hält damit, wie der „Presse“ im Büro des amtierenden Finanzministers, Hans Jörg Schelling (ÖVP), erläutert wird, bereits seit 2011 seine Gebühren konstant. Nach Berechnungen des Finanzressorts haben sich damit jene Österreicher, bei denen für Amtswege oder neue Dokumente eine Gebühr fällig geworden wäre, eine Erhöhung um insgesamt acht Prozent erspart. So viel würde beim Nachholen der Erhöhung seit 2011 fällig.

Zwickmühle mit Steuerreform

Auf Finanzminister Schelling wartet nun allerdings bis spätestens Juli dieses Jahres eine schwierige Entscheidung. Bis dahin muss er laut Ermächtigung Klarheit schaffen, ob die Gebühren des Bundes ein weiteres Jahr eingefroren bleiben. Für den Finanzminister ist das keine leichte Entscheidung. Schließlich stehen dem Staat allein durch den prognostizierten Einbruch der Konjunktursituation deutlich weniger Steuereinnahmen zur Verfügung. Außerdem sind SPÖ und ÖVP gerade dabei, doch eine baldige Steuerreform unter Dach und Fach zu bringen, die die Steuerzahler entlastet und damit weniger Geld in die Staatskassen fließen lässt.

Umgekehrt gilt es als kontraproduktives Signal, wenn im Lauf des März die Steuerreform von Rot und Schwarz paktiert wird – und der Bund hebt dann die Gebühren in seinem Bereich an. Eine Entscheidung ist laut Finanzministerium zum jetzigen Zeitpunkt im Februar noch nicht gefallen.

Bei welchen Gebühren kommt überhaupt die Bremse zur Anwendung? Laut Finanzministerium ist das beispielsweise bei Gebühren für den Führerschein und den Zulassungsschein der Fall, aber auch bei Lichtbild- und Personalausweisen. Die Gebührenbremse kommt unter anderem auch bei Namensänderungen zum Einsatz. Nicht darunter fällt hingegen die Gebühr für die Autobahnvignette, deren Preis jährlich angehoben wird, auch wenn die Vignette dann bundesweit im Einsatz ist.

RH tadelte Gemeinden

Ganz anders sah das auf Gemeindeebene aus. Erst Ende Dezember 2014 hat der Rechnungshof („Die Presse“ berichtete) die Praxis der Kommunen scharf kritisiert, durch höhere Gebühren Budgetlöcher in den Gemeinden zu stopfen. Begründung: Die Gebühr seit zweckgebunden. Im Klartext: Sie dürfte nicht zur Quersubventionierung von Budgets verwendet werden.

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