Frauenpension: Gruseln einkalkuliert

(c) Clemens Fabry
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Die SPÖ setzt die Angst vor einer früheren Anhebung des Frauenpensionsalters als Druckmittel bei der Steuerreform ein. Die ÖVP plant eine Erhöhung aber erst ab 2019.

Wien. Es gibt manche innenpolitischen Themen, die kommen immer wieder aufs Tapet. Oder sie werden bewusst in den Mittelpunkt gezerrt, um manche Bevölkerungsgruppen ein bisschen in Schrecken zu versetzen. Was die Frauen betrifft, so gehört eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters vor 2024 dazu. Jetzt ist es vor dem Endspurt zu der bis 17. März versprochenen Steuerreform einmal mehr so weit. Frauen werden so mit Kalkül zum Spielball in der Kraftprobe zwischen Rot und Schwarz.

Zu den gesetzlichen Fakten: Nach der seit 1993 geltenden Gesetzeslage wird das reguläre Pensionsalter für Frauen im ASVG-System sowie für Gewerbetreibende und Bäuerinnen ab 2024 in Halbjahresschritten von 60 auf 65 Jahre erhöht und damit an jenes der Männer angeglichen (bei den Bundesbeamten ist es schon bisher einheitlich bei 65 Jahren). Betroffen von der Erhöhung sind Frauen, die ab dem 2. Dezember 1963 geboren sind.

Die ÖVP hat im Dezember des Vorjahres ihre Pläne für die Steuerreform in drei Etappen vorgelegt: beginnend ab 2016 (mit dem Schwerpunkt auf der Steuerentlastung durch Senkung der Tarife) sowie weiteren Etappen ab 2019 und 2020 (mit einem Schwerpunkt auf einer Entlastung der Familien). Zur Finanzierung der zweiten und dritten Etappe sollen gezielt Einsparungen durch Strukturreformen herangezogen werden. In dem Zusammenhang gibt es, was der „Presse“ in der ÖVP bestätigt wird, auch den Plan, das Pensionsalter der Frauen in Etappen bereits ab 2019 anzuheben. Vizekanzler Mitterlehner hat das vor knapp zwei Wochen neuerlich zum Thema gemacht.

Druckmittel für Reichensteuer

Die SPÖ griff das diese Woche im Zuge des Koalitionskonflikts um Steuerreform und Vermögensteuern gezielt auf. Bundeskanzler Werner Faymann lancierte in mehreren Medien, dass er für eine vorzeitige Erhöhung des Frauenpensionsalters nicht zur Verfügung stehe. Damit wurde – aus SPÖ-Sicht geschickt – suggeriert, die Anhebung des Frauenpensionsalters stehe wie die Steuerreform nun ab 2016 bevor. Damit möchte die Kanzlerpartei den Druck auf den Koalitionspartner für die bisher von der ÖVP abgelehnten Erbschaftssteuern und höhere Steuern auf Kapitalvermögen verstärken. Denn in der Öffentlichkeit entsteht so der Eindruck, die ÖVP wolle statt Reichensteuern lieber die Frauen später in Pension schicken.

Das Ziel weiterer Pensionseinsparungen ab 2016 stellt die ÖVP keineswegs in Abrede, das vorzeitige Anheben des Frauenpensionsalters ab kommenden Jahr hingegen schon. Dazu kommt: Selbst Experten bezweifeln, ob ein vorzeitiges Anheben in Halbjahresschritten bereits ab 2016 – und nicht erst ab 2019 – statt 2024 zulässig wäre. Außerdem wird auch in der ÖVP eingeräumt: Ein möglicher Spareffekt würde wegen der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt weitgehend verpuffen, weil dann eben auch die Kosten für arbeitslose Frauen stiegen. Immerhin: Für einen gewissen Angsteffekt taugt das Thema.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2015)

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