Verfassungsschutz: BVT-Gesetz im Herbst

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Das geplante Staatsschutzgesetz der Regierung stößt auf Wohlwollen auch der Opposition.

Wien. Die Bemühungen von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) um ein neues Staatsschutzgesetz stießen im Parlament bei Regierungs- und Oppositionsfraktionen auf Wohlwollen. Bei einer Diskussion am Freitag herrschte Einigkeit darüber, dass es neue Instrumente für den Verfassungsschutz, aber auch einen effektiven Rechtsschutz brauche. Bis zum Herbst soll das Gesetz fertig sein.

Angesichts von Terrorismus und Extremismus müsse man den Staatsschutz auf „neue, zeitgemäße Beine stellen“, meinte Mikl-Leitner. Es gehe um die Erwartungen der Bevölkerung, aber auch um die Frage, welche Aufgaben und Kompetenzen notwendig seien, um die Balance zwischen Freiheit und größtmöglicher Sicherheit zu finden. Die Ministerin verwies darauf, dass bereits im Sommer des Vorjahres erstmals im Parlament über das Anliegen diskutiert wurde.

Der Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling, erinnerte an die aktuelle Gesetzeslage. Das BVT sei Teil der Polizei, man habe also die gleichen Befugnisse wie ein Kollege im Verkehrsdienst. Vergleiche man dies mit Deutschland, der Schweiz oder skandinavischen Ländern, werde ein „gewisses Defizit in der Befugnislandschaft“ klar, meinte er. Er verwies etwa auf Einschränkungen bei der erweiterten Gefahrenforschung, die an unmittelbar drohende Gefahr gebunden sei.

Bei SPÖ und ÖVP stieß er auf Verständnis. „Niemand will die totale Überwachung, aber es muss klar sein, dass wir hier nicht nur mit Zeitungsberichten agieren können“, so SP-Sicherheitssprecher Otto Pendl in Bezug auf derzeitige Beschränkungen bei der Quellenauswertung. Für die FPÖ zeigte sich Walter Rosenkranz erfreut, dass die Frage der Vorratsdatenspeicherung nicht Teil des Reformvorhabens sei. Peter Pilz (Grüne) befürwortete ein Zusammenlegen der Geheimdienste. Christoph Vavrik (Neos) unterstützte dies. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2015)

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