Alle Parteien wollen mehr Geld für Hospize

MINISTERRAT: OBERHAUSER
MINISTERRAT: OBERHAUSER(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die Chefs von Gesundheits- und Sozialministerium winken ab. Aus dem Bund werden keine zusätzlichen Mittel kommen.

Wien. Derzeit sei der Bedarf an Hospizplätzen ungefähr zur Hälfte gedeckt. Zu diesem Schluss kommt der Bericht der parlamentarischen Enquetekommission „Würde am Ende des Lebens“. Dienstag fand die letzte Sitzung statt. 50 Empfehlungen an den Nationalrat wurden einstimmig beschlossen. Kern: ein Stufenplan zur Hospiz- und Palliativversorgung.

„Kompetenzfragen und Finanzstrukturen dürfen kein Hindernis sein“, heißt es in dem Bericht. Der Stufenplan sieht den Ausbau bis 2020 vor. Fehlen würden derzeit unter anderem 129 Palliativbetten, 192 stationäre Hospizbetten und sechs Tageshospize. Vor allem im Kinder- und Jugendbereich gebe es Nachholbedarf.

In der ersten Etappe des Stufenplans sind jeweils rund 18 Mio. Euro in den Jahren 2016 und 2017 einzusetzen, empfiehlt die Kommission. Zur unmittelbaren Finanzierung soll bis 2016 ein Hospiz- und Palliativforum unter der Leitung des Gesundheits- und Sozialministeriums sowie der Bundesländer, der Sozialversicherung und NGOs stattfinden. Dieses soll die Umsetzungsschritte festlegen.

Aus dem Bund will allerdings vorerst niemand zusätzliche Mittel lockermachen. Laut Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) ist das Aufbringen zusätzlicher Millionen „derzeit nicht geplant“. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) winkte bei der Forderung nach mehr Geld auch ab: „Ich hab' keines“, sagte er und verwies auf den Pflegefonds, mit dem die Länder auch für Palliativeinrichtungen sorgen könnten.

Kein Beschluss zur Sterbehilfe

Am unverbindlichsten bleibt die Enquetekommission übrigens genau bei jenem Punkt, der ausschlaggebend für die Einrichtung dieses parlamentarischen Instruments war: beim Thema Sterbehilfe. Die ÖVP plädierte dafür, das Verbot der Sterbehilfe in der Verfassung festzuschreiben. Im Bericht der Kommission kam man aber nur zum Schluss: „Es handelt sich hierbei um eine rein rechtspolitische Entscheidung.“ (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2015)

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