Steuerreform: Wo Rot-Schwarz andockt und aneckt

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Konflikte, Kompromisse. Die Regierung verhandelt geheim im kleinen Kreis. Bei der Steuerentlastung und beim Streichen von Ausnahmen gibt es Annäherungen. Die SPÖ ist gegen Finanzminister Schellings Plan einer Etappenlösung.

Wien. Unbemerkt von der Öffentlichkeit sind SPÖ und ÖVP seit Tagen bemüht, bei der Steuerreform Lösungen zu finden. Bevor morgen, Sonntag, die große Runde mit Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner zu den nächsten Verhandlungen zusammentrifft, wurden hinter den Kulissen die Beratungen im kleinen Kreis fortgesetzt. Größter Stolperstein auf dem Weg zum Abschluss bis 17. März ist noch immer der von der SPÖ ultimativ geforderte Beitrag von Reichen.

Wo kracht es, wo sind SPÖ und ÖVP einander nähergekommen?

Reformtermin: Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) ist für einen Start nicht vor Anfang 2016. Wie er schon bei der Regierungsklausur Ende September des Vorjahres in Schladming im „Presse“-Interview betont hat, peilt er eine schrittweise Steuerentlastung an. Der Grund dafür: Durch Reformen und Einsparungen soll mit einer solchen Etappenlösung nach und nach auch mehr Geld im Gegenzug zur Steuerentlastung hereinkommen. Allerdings stemmt sich die SPÖ gegen eine Etappenlösung, sie würde sogar einen Teil der Steuerreform auf Mitte 2015 vorziehen.

Vermögenssteuern: Mit ihrem Festhalten an Reichensteuern eckt die SPÖ nach wie vor bei der ÖVP an. Die ursprüngliche „Millionärsabgabe“ kommt nicht, bei der Wiedereinführung der Erbschaftssteuern beißt die Kanzlerpartei bei der ÖVP auf Granit. Aber Alternativen gemäß der SPÖ-Formel eines „Beitrags von Vermögenden“ sind auf dem Tisch: höhere Steuern für Stiftungen, höhere Kapitalertragssteuer auf hohe Vermögen etwa aus Aktien, höhere Steuern auf Erträge aus großem Immobilienbesitz, Anhebung des geltenden Solidarbeitrags von Spitzenverdienern.

Registrierkassenpflicht: In ÖVP-Wirtschaftskreisen gibt es Widerstand. Möglich ist eine Einführung mit Ausnahmen (etwa Unternehmensgröße, Außendienst).

Senkung der Steuertarife: Diese ist fix mit der untersten Stufe bei 25 statt 36,5 Prozent; der Spitzensteuersatz soll ab 80.000 Euro Jahreseinkommen (bisher 60.000 Euro) gelten. Fix ist weiters eine nachträgliche Refundierung für Personen, die bisher keine Steuer zahlen.

Streichung von Ausnahmen: Der begünstigte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent für Blumen oder Konzertkarten wird angehoben. Unklar ist auf welchen Prozentsatz, das hängt auch davon ab, welche Summe zur Entlastung noch nötig ist.

Einsparungen: 3,3 Milliarden Euro sollen bis 2020 in der Verwaltung durch Begrenzung des Ausgabenanstiegs mit 1,9 statt 2,9 Prozent hereinkommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2015)

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