StGB-Reform: Strengere Strafen für Gewalttäter geplant

StGB-Reform sieht strengere Strafen für Gewalttäter vor
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Vermögensdelikte sollen künftig erst ab einem Schaden von über 500.000 Euro mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Das Justizministerium schickt seinen Entwurf für eine Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) in Begutachtung. Er sieht strengere Strafen für Gewalttäter und geringere für Vermögensdelikte vor.

VP-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) strebt mit der Reform eine "grundsätzliche Neuorientierung des Strafrechts in Österreich" an. Der höchstpersönliche Lebensbereich der Menschen müsse stärker geschützt werden als die Beeinträchtigung von Vermögenswerten. Denn Schaden an Leib und Leben könnten "mit Geld eigentlich nicht wieder gutgemacht" werden. Hier habe sich das Wertgefüge geändert, "wir legen heute deutlich größeren Wert auf körperliche und auch sexuelle Integrität". Deshalb will Brandstetter Strafdrohungen für Sexual- und Gewaltdelikte anheben, aber auch manche Delikte - wie Cybermobbing oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung - neu unter Strafe stellen.

Schon bei einer einfachen Körperverletzung sind bis zu fünf statt bisher maximal einem Jahr Haft geplant, wenn die Tat dauerhaft ein schweres Leiden, Siechtum oder die Berufsunfähigkeit des Geschädigten zur Folge hat. Bis zu drei Jahre Haft sollen es werden, wenn Beamte, Zeugen oder Sachverständige während oder wegen der Vollziehung ihrer Aufgaben oder der Erfüllung ihrer Pflichten verletzt werden. Diese gänzlich neu geschaffene Bestimmung dürfte in der Praxis vor allem bei Amtshandlungen der Polizei zum Tragen kommen.

Für eine schwere Körperverletzung sieht der Entwurf zwingend eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf statt derzeit drei Jahren vor. Zieht die Tat eine schwere Dauerfolge nach sich, soll der Strafrahmen fünf bis 15 Jahre, beim Ableben des Verletzten zehn bis 20 Jahre betragen.

Dass die Strafrichter bei vorsätzlicher Gewalt zukünftig auch den vorgesehenen Strafrahmen ausschöpfen, will das Justizministerium mit einer Ausweitung der Strafzumessungsgründe sicherstellen. Als besonderer Erschwerungsgrund gilt demnach bereits, wenn ein volljähriger Täter in Gegenwart eines Kindes eine strafbare Handlung unter Ausübung bzw. Androhung von Gewalt begeht. Zusätzlich erschwerend ins Gewicht fallen sollen ein "außergewöhnlich hohes Ausmaß an Gewalt", der Einsatz oder das Drohen mit einer Waffe sowie Fälle, in denen sich die Gewalt gegen Familienangehörige und ehemalige Partner richtet. Auch rassistische oder fremdenfeindliche Motiven sollen zu höheren Strafen führen.

Wertgrenzen bei Vermögensdelikten werden angehoben

Diebe und Betrüger müssen bisher mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn ihnen ein Schaden von mehr als 50.000 Euro nachzuweisen ist. Diese Wertgrenze soll auf das Zehnfache angehoben werden. Liegt der Schaden zwischen 5000 und einer halben Million Euro, sieht der Entwurf für schweren Diebstahl, Betrug, Untreue und Veruntreuung nur mehr Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Den umstrittenen Begriff der Gewerbsmäßigkeit will Justizminister Brandstetter durch die "berufsmäßige Begehung" ersetzen. Straferschwerend wäre es demnach erst, wenn Straftaten in der Absicht verübt werden, sich durch die wiederkehrende Begehung ein "nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen" zu verschaffen. Zusätzlich müssen vom Verdächtigen in den vergangenen zwölf Monaten zumindest zwei solcher Tathandlungen vorgenommen worden sein. Mit dieser Konkretisierung erhofft sich das Ministerium eine Entlastung der teilweise überbelegten Justizanstalten.

Eine von der Praxis begrüßte Anpassung sieht der Entwurf beim Strafrahmen für schweren Raub vor. Derzeit drohen gemäß Par. 143 StGB bei bewaffneten Überfällen auch bei bloßer Androhung von Gewalt jedenfalls fünf bis 15 Jahre, was im Einzelfall mitunter zu drakonisch anmutenden Urteilen führt. Nunmehr soll die Mindeststrafe auf ein Jahr abgesenkt werden.

Anlässlich des "Jihadisten"-Problems wird der Tatbestand der Verhetzung verschärft. Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht nicht mehr nur für das "Auffordern zur Gewalt", sondern auch "Aufstacheln zum Hass", Beschimpfen im Sinn des "Verächtlich-Machens" in der Öffentlichkeit und neu auch die Leugnung von Völkermord oder Kriegsverbrechen - und zwar gerichtet gegen Kirchen, Religionsgemeinschaften bzw. andere Gruppen, definiert nach Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Weltanschauung, Staatsangehörigkeit, Abstammung, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Neigung.

Einen eigenen Tatbestand gibt es künftig zur Zwangsheirat. Auf die Nötigung zur Eheschließung (oder auch Begründung einer eingetragenen Partnerschaft) im In- oder Ausland stehen sechs Monate bis fünf Jahre.

Der Entwurf wird nun für sechs Wochen in Begutachtung gehen, das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst im Parlament beschlossen und mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten.

(APA)

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