Es war einmal das Bankgeheimnis

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Die Aufhebung des Bankgeheimnisses für Unternehmen empört die Wirtschaft. Nach Immobiliensteuern, Registrierkassenpflicht und Co. sehen sich viele Unternehmer als Verlierer der Steuerreform.

Wien. Christoph Leitl ist nicht nur Wirtschaftskammer-Präsident und Chef des ÖVP-Wirtschaftsflügels, er gilt auch als Medienpräsident. Wo Kameras surren und Mikrofone auf ihn gerichtet sind, fühlt er sich wohl. Am Freitag wird er sich nicht ganz so wohlgefühlt haben. Leitl kam mit Verspätung und wortlos in die ÖVP-Zentrale. Nachdem die Steuerpläne der Regierung einstimmig – also auch mit der Stimme Leitls – abgesegnet worden waren, verließ er kurz angebunden die Parteizentrale in Wien.

Registrierkassenpflicht, höhere Grunderwerbsteuer, Einschränkungen bei der Abschreibung von Gebäuden, 55 Prozent Spitzensteuersatz, höhere Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Wertpapiergewinne. Diese Belastungen, die vor allem mittelständische Unternehmen treffen, waren bereits durchgesickert. Dass am Freitag aber auch noch das Bankgeheimnis für Unternehmen geopfert wurde, kam überraschend. Eine Offenlegung soll künftig nur „bei begründetem Verdacht“ erfolgen, sagte Leitl.

Im Papier des SPÖ-Verhandlungsteams liest sich das allerdings ganz anders. Das „Ende des Bankgeheimnisses für Unternehmen“ war gleich einer der ersten Punkte in dem Papier, das der SPÖ-Spitze präsentiert wurde. Die Botschaft ist unmissverständlich.

Auch die ÖVP-Steuermänner hatten das Ergebnis der Verhandlungen in ein 28 Seiten langes Konvolut aufgedröselt. Auf Seite 23 hieß es da nur lapidar: „Bankenauskünfte im Zusammenhang mit Abgabenprüfungen“. Und weiter im Kleingedruckten: „Konteneinsichtnahme durch die Finanzbehörden, wie international üblich, zukünftig möglich.“ So liest sich ein in Worte gefasster Eiertanz.

Derzeit gibt es für österreichische Staatsbürger noch ein Bankgeheimnis. Bankdaten werden den Ermittlungsbehörden nur bei schwerwiegenden Anschuldigungen nach richterlicher Genehmigung ausgehändigt. Etwa, wenn Steuerbetrug im Spiel ist. Bei einer routinemäßigen Betriebsprüfung sind die Bankkonten des Unternehmers bisher für die Steuerkontrollore tabu. Bisher. Nun wird erwartet, dass – wie in Deutschland – bei jeder Steuerprüfung auch sämtliche Konten und Sparbücher von Unternehmern offengelegt werden müssen.

Um dies in die Tat umzusetzen, sind allerdings noch einige Hürden zu nehmen. Die erste Hürde: Für eine Änderung des Bankgeheimnisses ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. In diesem Fall haben sich aber die Grünen unverzüglich als Stimmenlieferant angedient. „Das Bankgeheimnis erfüllt nur einen Sinn in Österreich, und diesen brauchen wir nicht: Das ist der Schutz der Steuerhinterzieher“, sagte Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann.

Die größere Hürde: Es gibt kein Zentralregister für Bankkundendaten. Und geht es nach Johannes Rehulka, Geschäftsführer des Fachverbands der Raiffeisenbanken, soll es dieses Register auch künftig nicht geben. In Deutschland zeige sich, dass nicht nur die Staatsanwaltschaft auf solch ein Register zugreife, sondern, dass darin auch Sozialbehörden herumschnüffeln. „Auch ein Unternehmen hat das Recht auf den Schutz seiner Interessen“, so Rehulka. Der Generalsekretär des Sparkassenverbands, Michael Ikrath, sprach von einem „Schnüffelgesetz“.

Weniger Abschreibungen

Aber das war nicht die einzige schlechte Nachricht für Unternehmen an diesem Freitag. So wird bei Betrieben auch die pauschale Abschreibung von Gebäuden eingeschränkt. Die Regierung erwartet sich dadurch 400 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen. Damit Leitl auch diesen Maßnahmen zustimmt, wurden ihm künftige Entlastungen versprochen. Konkret sollen ab dem Jahr 2018 die Beiträge für den sogenannten Familienlastenausgleichsfonds reduziert werden. Dieser Fonds wird aus den Abgaben der Arbeitgeber auf die Lohnsumme gespeist. Pro Jahr kommen so rund sechs Milliarden Euro zusammen, mit denen die Familienbeihilfe und das Kindergeld bezahlt werden. Von 2018 bis 2020 sollen die Beiträge der Unternehmen nun stufenweise gesenkt werden, sodass es schlussendlich eine Entlastung von einer Milliarde Euro für die Wirtschaft gibt. Dies führt allerdings zu neuen Problemen: Der Fonds hat seit Jahren höhere Ausgaben als Einnahmen. Eigentlich sollte er bis zum Jahr 2020 schuldenfrei werden.

(jaz/ett)

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