Höhere Steuer für Kinos, Hotels sowie Tierfutter

Die begünstigte Mehrwertsteuer wird beschränkt: Der Tarif steigt für einige Sektoren von zehn auf 13 Prozent.

Wien. Wer im kommenden Jahr in einem Hotel in Österreich nächtigt, muss sich darauf einstellen, dass dies für ihn teurer wird. Der Grund: Der begünstigte Mehrwertsteuertarif wird bei Beherbergungen von zehn auf 13 Prozent angehoben. Das ist eine der Maßnahmen, mit denen nach dem Konzept von SPÖ und ÖVP die paktierte Steuerentlastung gegenfinanziert werden soll.

Beherbergungen gehören zu einem jener Bereiche, die von den Einschränkungen und Erhöhungen beim begünstigten Mehrwertsteuersatz betroffen sind. Gleiches gilt für Kino- und Theaterbesuche oder den Kauf von Tierfutter für Katzen und Hunde. Insgesamt rechnet die Bundesregierung durch diese Steuererhöhung, wie aus den Papieren, die der „Presse“ vorliegen, hervorgeht, mit Mehreinnahmen von 250 Millionen Euro für den Staat.

Der reguläre Mehrwertsteuersatz bleibt bei 20 Prozent. Im Falle der Erhöhung von zehn auf 13 Prozent für Beherbergungen galt es am Freitag allerdings als wahrscheinlich, dass diese erst Mitte 2016 gelten wird. Der Grund: Für den kommenden Winter sind im Tourismus bereits viele Buchungen erfolgt. Die Gäste müssen sich jedenfalls auf Teuerungen für Übernachtungen einstellen. Denn die Hotels würden angesichts der Kosten- und Ergebnissituation „gar nicht anders können“, als die Steuererhöhung an die Gäste weiterzugeben, warnte die Hoteliersvereinigung. Sie sprach von einem „schwarzen Freitag“ für den Tourismus.

Ab-Hof-Verkauf von Wein betroffen

Auf Regierungsseite wird die Anhebung damit verteidigt, dass 75 Prozent der Gäste in den heimischen Beherbergungsbetrieben aus dem Ausland stammten. Die Hoteliers halten dem freilich entgegen, dass sich die Konkurrenz im Ausland „ins Fäustchen lachen“ werde.

Von der Erhöhung ist vor allem auch Tierfutter für Hunde und Katzen betroffen. Mit 13 Prozent bleiben die Produkte allerdings noch gegenüber dem regulären Tarif begünstigt. Die Anhebung auf 13 Prozent gilt auch für Saatgut, Pflanzen, Futtermittel und kulturelle Dienstleistungen (neben Kino- und Theaterkarten etwa auch bei Museumsbesuchen). Für Ab-Hof-Verkauf von Wein wird der Tarif von zwölf auf 13 Prozent erhöht.

Für Bücher und Zeitungen bleibt es dagegen weiter beim begünstigten Mehrwertsteuertarif von zehn Prozent. Schon von Beginn an stand fest, dass dieser begünstigte Mehrwertsteuertarif vor allem auch bei Lebensmitteln, Mieten sowie Medikamenten nicht angetastet und damit nicht erhöht wird. (ett)

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