Betrug finanziert Steuerreform

Einnahmen. Statt der Reichensteuern soll die Betrugsbekämpfung den Großteil der Reform finanzieren. Im Visier stehen Gastwirte, Mehrwertsteueretrüger und Pfuscher.

Wien. Einen wesentlichen Beitrag zur Gegenfinanzierung der Steuerreform, nämlich 1,9 von 5,2 Milliarden Euro, soll die Betrugsbekämpfung leisten. Handel, Tourismus und Gastronomie kommen mit der Registrierkassenpflicht zum Handkuss. Diese soll verhindern, dass Händler, Wirte und alle anderen Unternehmer, die Bargeldzahlungen entgegennehmen, ihre Einnahmen wegen zu lascher Aufzeichnungspflichten an der Steuer vorbeimogeln können.

900 Mio. Euro pro Jahr hofft die Regierung einzunehmen, indem sie Unternehmen, deren Nettoumsatz über 15.000 Euro liegt, zur Ausgabe von elektronischen Belegen verpflichtet. Experten bezweifeln aber, ob wirklich derartige Einnahmen erreichbar sein werden. Handelsspartenobfrau Bettina Lorentschitsch kritisierte die Registrierkassenpflicht im Vorfeld als „Kriminalisierung des freien Unternehmertums“, zeigte sich am Freitag aber froh, „dass in einigen Bereichen die Realität Einzug gehalten hat“. Die jetzt vorliegende Regelung ist nun im Vergleich zur ursprünglich angedachten entschärft: Ausgenommen von der Pflicht zum elektronischen Kassenbeleg sind kleine Vereinsfeste, mobile Umsätze (Masseure, Rauchfangkehrer) und Gruppen, für die die sogenannte Kalte-Hände-Regelung gilt.

Das sind zum Beispiel Maronibrater, Marktstandbesitzer oder Eisverkäufer. Mit der Übernahme des deutschen Insika-Systems soll in Zukunft in jede Registrierkasse ein Chip eingebaut werden, der das Kassensystem manipulationssicher macht. Bis dato blieb es den Unternehmen weitgehend selbst überlassen, wie sie ihre Bargeldgeschäfte erfassen – sogar Stricherllisten waren zulässig.

Karussellfahren verboten

Weitere Einnahmen soll das Vorgehen gegen Karussellbetrug bringen. Bei diesem in der EU weitverbreiteten Steuerbetrug wirken meist drei Firmen in mehreren Ländern zusammen, um die Umsatzsteuer zu hinterziehen. Dabei werden Waren – offiziell – gegenseitig verkauft. Einer der Händler führt die von seinen Abnehmern bezahlte Umsatzsteuer aber nicht an das Finanzamt ab und verschwindet von der Bildfläche. Die anderen Abnehmer machen jedoch die Vorsteuer geltend und erhalten diese vom Finanzamt ausgezahlt. Letztlich wird die Ware wieder an die Ursprungsfirma verkauft, und der Staat wird um jene 20 Prozent Umsatzsteuer betrogen, die nicht abgeführt wurden.

Dieses Betrugsmodell soll nun mit einem speziell geschulten Team bekämpft werden, außerdem ist mittelfristig eine Umstellung des Steuersystems auf Reverse Charge vorgesehen. Die Steuerschuld muss dann nicht mehr der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger schultern.

„Nachbarschaftshilfe“ im Visier

Beim Thema Betrugsbekämpfung will man aber nicht nur gegen Unternehmen vorgehen. Auch die sogenannte Nachbarschaftshilfe ist nicht mehr tabu. So soll es verstärkte Kontrollen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus geben. Das Konzept sieht eine Bestrafung von Pfuschern vor, und zwar nach dem ASVG, also dem Sozialversicherungsgesetz.

Überhaupt dürfte die ÖVP als Ausgleich zu den scharfen Betrugsbekämpfungsmaßnahmen gegen Unternehmen auch eine verschärfte Betrugsbekämpfung im Sozialbereich eingefordert haben. So soll es zur Verhinderung des Krankenstandmissbrauchs ein engmaschiges Kontrollnetz durch die Gebietskrankenkassen geben. Und auch der Missbrauch der E-Card soll eingedämmt werden. Die Kassen werden kontrollieren, ob die Ausweispflicht auch eingehalten wird.

Bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung wollen die Koalitionsverhandler ebenfalls den Missbrauch eindämmen. Erstens durch „effektive Arbeitsanreize“, zweitens durch Verhinderung von „Meldeverstößen“. Kontrollore sollen bei Verdacht aufdecken, ob Bezieher der Sozialhilfe eine falsche Meldeadresse angeben, um eine Partnerschaft zu verschleiern.

(''Die Presse'', Print-Ausgabe, 14.03.2015)

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