Besserverdiener müssen mehr Sozialversicherung zahlen

Belastung. Höchstbeitragsgrundlage wird um 190 auf 4840 Euro erhöht.

Wien. Die vereinbarte steuerliche Entlastung wird für Besserverdiener durch eine außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung im Handumdrehen wieder geschmälert. Diese wird nach nun gemäß der Regierungseinigung von Freitag um 190 Euro brutto von bisher 4650 auf 4840 Euro brutto im Monat angehoben, am Donnerstag war noch von einer Erhöhung um 100 Euro die Rede gewesen.

Diese Erhöhung betrifft die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Sie kommt aber auch bei den Beiträgen für die Arbeiterkammer, die damit ebenfalls profitiert, oder für den Wohnbau zum Tragen. Diese Maßnahme hat allerdings auch zur Folge, dass die Betroffenen später wegen der höheren Beitragsleistung auch Anspruch auf eine höhere Pension haben. Ein unangenehmer Nebeneffekt ist: Dadurch erhöhen sich auch die Lohnnebenkosten.

Mit dieser von der ÖVP und der Wirtschaft in der Vergangenheit stets bekämpften Maßnahme hat die SPÖ eine langjährige Forderung umgesetzt. Manche Sozialdemokraten und Gewerkschafter haben in der Vergangenheit nicht nur eine Extraerhöhung, sondern sogar die Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage verlangt.

Mit der Erhöhung für Besserverdiener wird de facto ein Teil der Steuergutschrift und Entlastung für rund 2,6 Millionen Personen ausgeglichen, die bisher keine Steuer zahlen und ab dem kommenden Jahr nachträglich eine höhere Steuergutschrift von 400 Euro statt 110 Euro pro Jahr erhalten, oder Pensionisten, die erstmals eine Gutschrift von 110 Euro bekommen.(ett)

(''Die Presse'', Print-Ausgabe, 14.03.2015)

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