Grassers Buwog-Verfahren: Neue Verzögerung

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss weiter warten.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss weiter warten.REUTERS, Bader
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Karl-Heinz Grasser muss weiter auf ein Machtwort des Justizressorts warten: Dieses kann weiterhin nicht über einen Anklage-Entwurf in Sachen Buwog entscheiden. Der Grund: Ein neuerlicher Gerichtsfehler.

Das "Endlos-Strafverfahren" gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Co. - Stichworte: Buwog-Privatisierung, Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower - wird eben dieser Bezeichnung erneut gerecht. Nach einer Gerichtspanne, die sich bereits zwischen April und Juli 2013 zugetragen hatte, ortete das Oberlandesgericht Wien nun einen neuerlichen Fehler des Straflandesgerichts Wien. Damit verzögert sich die Entscheidung über einen Vorhabensbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft weiter. Dieser Bericht besteht dem Vernehmen nach aus dem Entwurf einer Anklageschrift. Die Vorwürfe: Untreue, Geschenkannahme. Offiziell wird dies nicht bestätigt.

Die ursprüngliche Gerichtspanne betrifft den früheren Rechtsvertreter des Mitbeschuldigten Walter Meischberger, nämlich den - selbst ins Visier der Anklagebehörde geratenen - Anwalt und Steuerberater Gerald Toifl. Zu drei Terminen, die der Sichtung beschlagnahmter Unterlagen dienten, war Toifl nicht geladen worden. Das Gericht hatte zunächst einen Irrtum zugestanden: Man habe gedacht, einer der damals geladenen Verteidiger würde auch Toifls Interessen vertreten. Dem war aber nicht so. 

Ende November 2014 setzte das Gericht dem übergangenen Anwalt eine dreiwöchige Frist, um nachträglich jene Dokumente und Dateien zu bezeichnen, deren Offenlegung seine anwaltliche Schweigepflicht verletzen würde. Der Betroffene beschwerte sich daraufhin beim Oberlandesgericht (OLG): Drei Wochen seien viel zu kurz, im übrigen sei eine Terminvereinbarung mit der zuständigen Richterin - so wie ausgemacht - gar nicht möglich gewesen. Das OLG gab der Beschwerde nun Recht.

In einer OLG-Aussendung vom Dienstag (24. März) heißt es: "Angesichts der enormen Datenmenge und weil die Sicherstellung schon lange zurück lag, erachtete das OLG diese Frist für ein Fair Trial (faires Verfahren, Anm.) als zu kurz. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird dem Steuerberater nun eine neue und angemessen lange Frist zu setzen haben. Erst dann kann das Gericht darüber entscheiden, welche Dateninhalte zum Akt genommen werden."

Muss Anklage-Entwurf geändert werden?

Da diese Sache eben stark in den Buwog-Komplex hineinspielt, liegt somit auch der Entwurf einer Anklage gegen Grasser und Co. auf Eis. Wie lange die neuerliche Verzögerung anhält, ist noch offen. Freilich kann sich die endgültige Entscheidung darüber, welche der beschlagnahmten Dateien überhaupt zum Gerichtsakt genommen werden dürfen, auch auf die Anklage auswirken. Möglicherweise muss der dem Vernehmen nach vorliegende Anklage-Entwurf umgeschrieben werden.

Tatsache ist, dass die Ermittlungen gegen Grasser bereits im Herbst 2009 begannen. Die Vorwürfe an sich - für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung, Grasser betont stets, nicht Unrechts getan zu haben - betreffen einen Tatzeitraum, der 2002 - also vor nicht weniger als 13 Jahren - begann.       

Faksimile:

Causa Buwog

In der Causa Buwog geht es um den Verdacht auf Korruption bzw. Amtsmissbrauch: Bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog und andere) 2004 unter dem damaligen Finanzminister Grasser ging der Zuschlag um 961 Mio. Euro an das Konsortium von Immofinanz und RLB OÖ. Der damalige Immofinanz-Chef Karl Petrikovics hatte einen Tipp des Lobbyisten Peter Hochegger bekommen, welcher Kaufpreis zu bieten sei. Hochegger seinerseits bekam den Tipp von Grasser-Freund Walter Meischberger. Die Ermittler vermuten, dass der Minister im Hintergrund tätig war. Alle Beteiligten dementieren das.

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