Teilpension für Frauen? Sozialministerium hat Bedenken

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Bei der Regierungsklausur hieß es, eine Lösung für Frauen werde diskutiert. Das Europarecht verbietet aber eine geschlechterspezifische Neuregelung.

Über die Frage, ob die von der Regierung bei ihrer Klausur angekündigte Teilpension auch für Frauen gelten soll, herrscht derzeit Verwirrung. In einer bei der Klausur verteilten Arbeitsunterlage heißt es, dass eine Lösung für Frauen diskutiert werde. Im Sozialministerium äußerte man am Mittwoch Bedenken dagegen aus europarechtlichen Gründen.

Im Wesentlichen sieht das Konzept vor, dass man bei Erreichen der Pensionsmöglichkeit - also ab dem Korridor- und Hacklerpensionsantrittsalter 62 - die Arbeitstätigkeit auf 40 bis 60 Prozent reduzieren kann und dafür quasi einen Bonus erhält: Geht man beispielsweise auf 50 Prozent hinunter, wird das Gehalt auf 75 Prozent aufgefettet. Frauen, die ohnehin ein gesetzliches Pensionsalter von 60 Jahren haben, seien davon ausgeschlossen, hatte es bei der Präsentation der Pläne ursprünglich geheißen. In dem von der Regierung verteilte Abschlusspapier der Klausur hieß es dann jedoch, dass für Frauen eine Lösung diskutiert werde, "die die anderen Rahmenbedingungen beim Regelpensionsalter (derzeit 60) berücksichtigt". In der ÖVP hatte vor allem der Seniorenbund auf eine Einbeziehung der Frauen gedrängt.

Das Sozialministerium äußerte dagegen nun am Mittwoch aber "Bedenken". Man werde sich ansehen, ob das möglich sei, sagte ein Sprecher von Minister Rudolf Hundstorfer (SPÖ). Er verwies aber auf das Europarecht, das für Neuregelungen eine geschlechterspezifische Unterscheidung nicht erlaube. Weil Frauen und Männer bei neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen, sei unklar, wie eine analoge Regelung für Frauen, die dann ab 57 gelten würde, aussehen könnte. Das derzeit bestehende gesetzliche Antrittsalter für Frauen von 60 Jahren wird ab 2024 an jenes der Männer (65) angeglichen.

(APA)

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