Einigung über Beamtengehälter

Fritz Neugebauer, Sonja Steßl
Fritz Neugebauer, Sonja Steßl(c) APA, Presse
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Regierung und Beamtengewerkschaft haben einen Kompromiss über die Anrechnung von Vordienstzeiten bei den Gehältern gefunden. Damit sollen etwaige Verluste der Lebensverdienstsumme vermieden werden.

Nach heftigen Protesten und der Drohung von Kampfmaßnahmen durch die Beamtengewerkschaft gibt es jetzt im Konflikt um die Anrechnung von Vordienstzeiten im Öffentlichen Dienst eine Einigung zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und der für die Beamten zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ). Mögliche Einbußen durch die bereits im Jänner vom Nationalrat beschlossene Neuregelung sollen damit verhindert werden.

Der Chef der Beamtengewerkschaft, Fritz Neugebauer, hat Donnerstagvormittag die Bundeskonferenz der Beamtengewerkschaft informiert. Diese stimmte dem entsprechenden Gesetzesentwurf ohne Gegenstimme zu.

Dia Causa im Detail: Die jetzt im Jänner beschlossene Reparatur des Besoldungssystems war wegen Erkenntnissen des EuGH notwendig geworden. Dieser hatte zwei Mal Regelungen aufgehoben, weil Schul- und Vordienstzeiten nicht entsprechend berücksichtigt worden waren. Daraufhin hatte der Nationalrat im Jänner neue Regeln für die Gehaltseinstufung beschlossen. Berücksichtigt werden außer Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften und Präsenz- bzw. Zivildienst nur noch maximal zehn Jahre von für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeiten. Ausbildungszeiten werden dagegen nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern stattdessen pauschal über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten fallen zur Gänze unter den Tisch.

Schon im Bundesdienst befindliche Personen werden automatisch in das neue System übergeleitet. Dadurch wären den Bediensteten Verluste in der Lebensverdienstsumme von bis zu 0,6 Promille entstanden. Nun hat man sich auf komplizierte technischen Anpassungen geeinigt, mit denen diese drohenden Verluste verhindert werden. Vereinfacht gesagt wird das über eine Wahrungszulage erreicht, die die Bediensteten bekommen, um den Übergang in das neue Recht verlustfrei zu gestalten. Damit wird es im Vergleich zu der im Jänner beschlossenen Regelung beim ersten Gehaltssprung etwas mehr Geld geben, was dann später ausgeglichen wird.

Steßl: Neuregelung bringt keine Mehrkosten

Wie die "Presse" erfahren hat, soll die Neuregelung der Vordienstzeiten noch im Frühjahr im Parlament beschlossen werden, damit die Änderung rechtzeitig mit 1. Juli dieses Jahres - und so mit den nächsten Gehaltsvorrückungen - in Kraft tritt. Der Kompromiss ist auch mit Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) akkordiert.

Neugebauer zeigte sich am Donnerstag zufrieden. Er sprach von einer "schwierigen Reparaturarbeit", die man in mehr als 20 Verhandlungsrunden bewältigt habe. Steßl verwies darauf, dass für den Bund keine Mehrkosten gegenüber dem Altsystem entstehen. In den Jahren 2016 (23 Millionen Euro), 2017 (35 Millionen) und 2018 (2 Millionen) ergeben sich durch den Vorzieheffekt zwar Mehrausgaben, die jedoch in den Folgejahren wieder ausgeglichen werden. Hätte man die Gesetzesreparatur aufgrund des EuGH-Urteiles nicht vorgenommen, hätten Kosten von 3,5 Milliarden Euro einmalig und 700 Millionen strukturell gedroht, rechnete Steßl vor.

Weiters wurde am Donnerstag bekannt, dass nach Ostern mit Verhandlungen über ein gänzlich neues Dienstrecht für alle Beamten und Vertragsbediensteten inklusive eines neuen Besoldungsrechtes mit höheren Anfangsgehältern und einem flacheren Anstieg der Gehaltskurve begonnen werden soll. 

(ett/APA)

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