Mutter muss weiter zittern

Kindergeld. Politik will nun ein Urteil des Höchstgerichts erzwingen.

Wien. Eine Mutter, die nach einer Gesetzesänderung rückwirkend von der legalen zur illegalen Kindergeldbezieherin wurde, muss weiter zittern. In zwei Instanzen gewann sie zwar den Rechtsstreit gegen die Gebietskrankenkasse, weil die Gerichte eine Verletzung des Vertrauensschutzes orteten und das Gesetz dem Wortlaut zum Trotz zugunsten der Frau auslegten (das „Presse“-Rechtspanorama berichtete). Die Politik will aber die Klage der Gebietskrankenkasse vorangetrieben sehen: „Wir werden in die nächste Instanz gehen, um Rechtssicherheit zu bekommen“, erklärte ein Sprecher von Familienministerin Sophie Karmasin.

Die Mutter bezog vom 4.August bis Ende 2010 die Sozialleistung legal. Dann kam eine rückwirkende Gesetzesänderung. Diese begünstigte die meisten, in diesem Einzelfall aber wirkte sie sich negativ aus. Das Einkommen wurde nun von vier statt von fünf Anspruchsmonaten hochgerechnet (der August fiel hinaus, weil die Mutter nicht den ganzen Monat Kindergeld bezog). Mit dem Ergebnis, dass die Frau nun die Einkommensgrenze plötzlich überschritt.

Die Mutter soll dem Vernehmen nach bei ihrem rechtlichen Kampf von der Arbeiterkammer nicht unterstützt worden sein, weil diese das Gesetz so wollte. Die Beamten im Ministerium sollen hingegen die Novelle so nicht gut gefunden haben. Trotzdem will das Familienministerium es weiter auf den Rechtsstreit ankommen lassen. Möglicherweise werde das Gesetz in weiterer Folge ja gerichtlich aufgehoben, heißt es. Bis zum Endurteil müsse die Mutter ohnedies noch nichts zurückzahlen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2015)

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