Spitalsärzte: Verhandlungen mit AKH stocken

BETRIEBSVERSAMMLUNG AM WIENER AKH
BETRIEBSVERSAMMLUNG AM WIENER AKH(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Die Gespräche über die Umsetzung des neuen Arbeitszeitgesetzes wurden nach einem Angebot des Rektorats auf Eis gelegt.

Wien. Während es im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) seit vergangener Woche zumindest eine Teillösung für die neue Arbeitszeitregelung für Spitalsärzte gibt, wurden die Verhandlungen für das Wiener AKH vorerst abgebrochen. Zuvor hatte das Rektorat ein konkretes Angebot vorgelegt, mit dem sich der Betriebsrat nicht zufrieden gezeigt hatte. Nun soll nach Ostern über weitere Gespräche beraten werden.

Konkret will der Betriebsrat am Dienstag nach Ostern entscheiden, wie weiter vorgegangen wird. Für diesen Tag ist nicht nur die Sitzung der Kurie für angestellte Ärzte der Ärztekammer – in der auch die KAV-Teillösung abgesegnet werden soll –, sondern auch eine Zusammenkunft des AKH-Betriebsrats anberaumt. Verhandlungsrunden sind bis dahin keine mehr geplant. Derzeit hakt es laut Betriebsrat Martin Andreas vor allem noch an zwei Punkten – der Finanzierung im Jahr 2015 sowie an der Umsetzung des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereiches, also beispielsweise Blutabnahmen, die künftig nicht mehr von Ärzten, sondern vom Pflegepersonal durchgeführt werden sollen.

Einigung in der Med-Uni Graz

Bei der Betriebsratssitzung wolle man nicht nur die Entwicklungen im „Gesamtbild Wien“, also auch die KAV-Lösung, berücksichtigen, sondern auch auf die Ergebnisse der anderen beiden Uni-Kliniken Innsbruck und Graz schauen, sagt Andreas.

In Letzterer wurde erst am Montag eine Einigung getroffen. Das neue Gehaltsniveau gilt rückwirkend per 1.Jänner 2015. „Damit nimmt die Med-Uni Graz österreichweit eine Vorreiterrolle ein“, hieß es aus dem Büro von Rektor Josef Smolle. Die Novellierung bedeutet für alle ärztlichen Mitarbeiter der Universität „Veränderungen in der Ausgestaltung der Arbeitszeit sowie des Einkommens“. Diese Gehaltsanpassung für das wissenschaftliche Personal sei unabhängig von einer ärztlichen oder nicht-ärztlichen, einer klinischen oder vorklinischen Verwendung und tritt unbefristet in Kraft.

Abgeschlossen wurden drei Betriebsvereinbarungen zu den Bereichen Gehälter, Arbeitszeit und Rufbereitschaften. In Graz hatten rund 30 Prozent (etwa 150 Mitarbeiter) des medizinischen Personals der Med-Uni eine Opt-out-Regelung unterschrieben und dürfen damit befristet länger arbeiten, als das Gesetz vorsieht. Beim Gehalt können die Med-Uni-Mitarbeiter nun „im Schnitt 20 Prozent mehr auf die Grundvergütung“ erwarten. Zur Vereinbarung kommen auch noch 50 zusätzliche Dienstposten hinzu, die seit Jahresbeginn ausgeschrieben wurden.

„Massive Differenzen“ mit KAV

Bereits am Donnerstagabend waren in Wien die Gespräche zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes im KAV mit einer Einigung bei den Arbeitsbedingungen und -zeiten, nicht jedoch in Sachen Finanzen zu Ende gegangen. Nachdem am Freitag im Landtag das Gehaltsschema beschlossen worden war, sprach die Ärztekammer von „massiven Differenzen“ und betonte: „Hinsichtlich der besseren Bezahlung der Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste lässt eine Annäherung weiter auf sich warten.“ (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2015)

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