Terrorismus: Die Lizenz, Spitzel einzusetzen

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Um neuer Gefahren Herr zu werden, bekommt der Verfassungsschutz weitere Rechte. Der Gesetzesentwurf sieht die längere Speicherung von Daten und den Einsatz von Verbindungspersonen vor.

Wien. Foreign Fighters, die aus Syrien zurückgekehrt sind. „Schläfer“, die sich (noch) unauffällig im Land aufhalten. Oder politisch motivierte Cyber-Angriffe: Das sind Gefahren, die die Regierung mit dem neuen Staatsschutzgesetz eindämmen will. Der Entwurf dafür wurde am Dienstag in Begutachtung geschickt. Das sind die wichtigsten Punkte:

1 V-Männer dürfen in verdächtige Organisationen eingeschleust werden.

Schon jetzt können Ermittler verdeckt eingesetzt werden, um Straftaten aufzuklären (Scheinkauf bei Drogen). Nun wird dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) aber erlaubt, Vertrauensleute in nur verdächtige Organisationen einzuschleusen. Das ist Neuland. In manche Organisationen, sagen Ermittler, komme man nur hinein, wenn man bestimmte Sprachen beherrscht oder aus gewissen Gruppierungen kommt. Die Belohnung für den Spitzel muss man im Einzelfall vereinbaren. Die eingeschleusten Personen dürfen aber nie so weit gehen, dass sie an einer Straftat mitwirken.


Wo man diese Leute findet? Darüber wollen Ermittler nichts sagen. „Man versucht hier eine Quadratur des Kreises, die so nicht möglich sein wird“, fürchtet Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Denn nur Leute, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst im terroristischen Umfeld tätig sind“, hätten die Kontakte, sagt Funk zur „Presse“. Die Frage sei, inwieweit man als Ermittler die Augen davor verschließen werde.

2 Ermittlungsergebnisse dürfen künftig länger gespeichert werden.

Bis dato durften Ermittlungsergebnisse nur neun Monate lang gespeichert werden, künftig sind es zwei Jahre. Stimmt der Rechtsschutzbeauftragte (siehe auch Punkt 4) zu, ist auch eine noch längere Speicherung möglich. Nach Ablauf von sechs Jahren sind die Daten jedenfalls zu löschen. Auch Auskünfte über Kennzeichen oder IP-Adressen sollen für die Verfassungsschützer zugänglich sein.3 Nicht jeder Polizist hat mehr Zugriff. Dafür darf die Regierung informiert werden.

Künftig wird es nicht mehr möglich sein, dass wie bisher jeder Verkehrspolizist auf die Ermittlerdaten zugreifen kann. Nur ein kleiner Kreis von Beamten erhält die Zugriffsrechte für sensible Daten. Dafür darf die Innenministerin künftig „staatsschutzrelevante Bedrohungen“ den übrigen Regierungsmitglieder, dem Bundespräsident und den Präsidenten von National- und Bundesrat mitteilen.

4 Der Rechtsschutzbeauftragte muss Maßnahmen im Vorhinein genehmigen.

Bevor eine Überwachungsmaßnahme eingeleitet wird, muss der unabhängige Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium zustimmen. Es handelt sich dabei um den emeritierten Strafrechtsprofessor Manfred Burgstaller, der diese Aufgabe schon bisher für Überwachungsmaßnahmen (etwa Handyortung) innehat. Burgstaller soll die Interessen der überwachten Personen wahrnehmen.
Stellt sich später heraus, dass jemand unverdächtig ist, ist der Betroffene zu informieren, dass er observiert wurde. Er kann anschließend auch zum Verwaltungsgericht gehen und die Feststellung begehren, dass er nie überwacht hätte werden dürfen. Schadenersatz dafür ist aber keiner vorgesehen.

Gute Balance oder „Pimperl-Reform“?

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ortet im Entwurf die richtige Antwort auf die Anschläge in Paris. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bleibe gewahrt. Der grüne Sicherheitssprecher, Peter Pilz, sieht eine „Pimperl-Reform“. Es brauche eine große Reform wie in der Schweiz und einen gemeinsamen Nachrichtendienst für In- und Ausland. Der Rechtsschutzbeauftragte sei allein „chancenlos gegen das BVT“, Parlamentarier müssten zu Kontrollzwecken stärker über das Handeln des BVT informiert werden, meint Pilz.
Verfassungsrechtlich gebe es keine Bedenken gegen den Gesetzesentwurf, so Funk.

Die Reform

Das Staatsschutzgesetz zielt darauf ab, Verdächtige zu überwachen, auch wenn eine Straftat noch nicht (kurz) bevorsteht. Es geht um terroristische und staatsfeindliche Verbindungen. Neue Rechte – etwa der Einsatz von Vertrauensleuten in den suspekten Organisationen – sollen den Ermittlern helfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.04.2015)

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