Die Regierung hat sich auf ein Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018 geeinigt. Investitionen würden unzureichend abgegolten, kritisiert der Fachverband.
Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer überlegt, sich mit einer Klage gegen den neuen Gesetzesentwurf zum generellen Rauchverbot zu wehren: "Wir pochen auf Vertrauensschutz und Rechtssicherheit und werden überprüfen, in wie weit eine Verfassungsgerichtsklage Aussicht auf Erfolg hat", erklärt der Fachverbandsobmann Helmut Hinterleitner.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) haben am Freitag ihre Einigung präsentiert. Demnach soll ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018 gelten. Betriebe, die freiwillig bereits bis zum Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, erhalten eine "Prämie" in Höhe von zehn Prozent des Restbuchwerts für die Umbaumaßnahmen zur Trennung der Gastbereiche, die noch nicht steuerlich berücksichtigt wurden. Zudem können sie ihre Investitionen weiterhin vorzeitig abschreiben.
Für die Wirtschaftskammer werden Investitionen für Raumteilungen, welche die Wirte in den vergangenen Jahren bereits getätigt haben, unzureichend abgegolten. "Es wird über weitaus geringere Investitionssummen geredet", kritisiert Hinterleitner. Umfragen zufolge sollen die Gastronomen österreichweit bisher 90 bis 100 Millionen Euro in den Nichtraucherschutz investiert haben. "Mit der nun vorgesehenen leichten Abschreibungsmodalität ist es nicht getan - auch das wird überprüft", kündigte der Branchensprecher an.
Die von der Regierung geplante Verlagerung der Raucher ins Freie hinaus werfe zudem Fragen des Lärmschutzes auf - vor allem im innerstädtischen Bereich. "In der Gewerbeordnung muss sichergestellt sein, dass es zu keiner Vorverlegung der Sperrstunden kommt", forderte der Gastronomie-Obmann. Anrainer könnten sich über Lärm oder Rauch beschweren, wird befürchtet.
"Ungleichbehandlung gegenüber Hotellerie"
Ein weiteres Manko ortet der Gastro-Sprecher im Vergleich zur Hotellerie: Denn in den Hotels soll es erlaubt sein, Raucherräume einzurichten. "Wir wollen Gleichstellung mit der Hotellerie - wir sehen hier eine Ungleichbehandlung." "Bei diesen Dingen werden wir nicht locker lassen - da ist Gefahr in Verzug für die Branche und der Vizekanzler wird sich damit auseinandersetzen müssen", sagte Hinterleitner. "Da ist noch nachzujustieren."
Zufrieden zeigt sich dagegen die Gewerkschaft vida: "Halbherzige Lösungen sind dann endlich vom Tisch." Dass das generelle Rauchverbot erst mit Mai 2018 in Kraft treten soll, sei aber ein "Wermutstropfen, denn jeder Tag zählt", so vida-Vorsitzender Gottfried Winkler . "Uns ist es immer zuallererst um die Gesundheit der rund 200.000 Beschäftigten und 10.000 Lehrlinge im Hotel- und Gastgewerbe gegangen. In ihrem Sinne hoffe ich, dass viele Betriebe schon vor Mai 2018 auf rauchfrei umstellen."
Lob und Kritik von Initiative "Don't Smoke"
Hellmut Samonigg, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie und führender Vertreter der Initiative "Don't Smoke" mit 45 beteiligten Organisationen und prominenten politischen Fürsprechern aus den Regierungsparteien, sieht ebenfalls Licht und Schatten. "Das ist ein Durchbruch im Nichtraucherschutz", heißt es in einer Aussendung, der Zeitpunkt der Umsetzung sei jedoch "bedauerlich": "Ein effektiver Nichtraucherschutz darf nicht erst 2018 Wirklichkeit werden."
''Prämie''-Rechenbeispiel des Finanzministeriums
"Don't Smoke" hat mit ihrem an Lungenkrebs verstorbenen prominenten Proponenten Kurt Kuch den Umschwung in der politischen Meinungsbildung zugunsten eines Rauchverbots in Lokalen mitverantwortet.Gastwirt A hat im Jahr 1996 eine Gastwirtschaft gekauft. Im Jahr 2009 hat er auf Grund der gesetzlichen Vorgabe Investitionen (Herstellungsaufwand) in Höhe von 12.000 € vorgenommen (Einbau einer Trennwand zwecks Trennung von Nichtraucher- und Raucherbereich). Abschreibung über die Restnutzungsdauer des Gebäudes (20 Jahre).
Umstellung auf ein Nichtraucherlokal bis 1.7.2016 mit Prämie:
Prämie (RBW der Investition Ende 2015 – 7.800 Euro, davon 10%): 780 Euro
Prämie + vorzeitige Abschreibung, wenn kein Nutzen mehr für Investition vorhanden ist):
Steuerersparnis: 180 Euro (Afa) + 2.340 Euro (aus Afa Restbuchwert) + 780 Euro Prämie = 3.300 Euro
Prämie + weitere Nutzung der Investition:
Steuerersparnis: 180 Euro (Afa) + 780 Euro Prämie = 960 Euro
Im Vergleich dazu Umstellung auf ein Nichtraucherlokal ohne Prämie aber mit vorzeitiger Abschreibung im Jahr 2017:
Steuerersparnis gesamt 2017: 180 Euro (Afa) + 1.980 Euro (aus Afa Restbuchwert) = 2.160 Euro
(APA)