Wiederbetätigung: Honsik-Prozess startet am Montag

Gerd Honsik
Gerd Honsik(c) APA (Georg Hochmuth)
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Ab 20. April muss sich Österreichs bekanntester Holocaust-Leugner wieder einmal wegen Wiederbetätiung vor dem Gericht verantworten. Das Verfahren ist auf drei Tage anberaumt.

Ab kommendem Montag - ironischerweise genau der 120. Geburtstag von Adolf Hitler - muss sich der Holocaust-Leugner Gerd Honsik wieder wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach § 3 g Verbotsgesetz (VG) vor einem Wiener Schwurgericht verantworten. Die 90 Seiten dicke Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien umfasst 28 Anklagepunkte. Das Verfahren ist auf drei Tage anberaumt.

Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab, wo er 15 Jahre unbehelligt blieb und - so der Vorwurf der Anklagebehörde - weiter seinen Ruf als führender Publizist der rechtsextremen Szene gefestigt haben soll.

Vorwurf: Verbreitung von NS-Gedankengut

Die Staatsanwaltschaft lastet dem mittlerweile 68-Jährigen an, während seiner Flucht in seiner Zeitschrift "Halt", in Büchern und im Internet weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet zu haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich von 1987 bis 2003. Im Fall eines Schuldspruchs drohen Honsik jetzt bis zu 20 Jahre Haft, da der Ankläger von einer "besonderen Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung" ausgeht.

Auf Basis eines Europäischen Haftbefehls war der 68-Jährige im August 2007 bei Malaga festgenommen und ausgeliefert worden. Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Dezember 2007 die 1992 verhängte Strafe, die der gesundheitlich angeblich angeschlagene Honsik zur Gänze verbüßt hat. Seither sitzt er wieder in U-Haft.

(APA)

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