Embryo-Check kommt vor Höchstgericht

(c) EPA (National Geographic Channel)
  • Drucken

Betreiber eines Kinderwunschinstituts fordert mehr Rechte beim Test ein.

Wien. Das Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin gehe nicht weit genug, meint Mediziner Gernot Tews. Der Betreiber eines Kinderwunschinstituts kündigte am Freitag Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof an.

Zwar wurde nun die Präimplantationsdiagnostik (PID), also das Untersuchen eines durch Befruchtung im Reagenzglas entstandenen Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter, erlaubt. Allerdings darf nur auf schwerste Hirnschäden und schwerste Schmerzen hin untersucht werden. „Damit besteht die große Gefahr, dass weiterhin Schwangerschaften auf Probe eingegangen werden und dann bei Auftreten einer Erbkrankheit wieder abgebrochen werden“, sagt Tews. Denn bei der Pränataldiagnostik des Fötus im Mutterleib sei später viel mehr zulässig. Die Abtreibungsfrage verursache dann aber Leid bei der Mutter.

Das Gesetz bleibe hinter den Forderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zurück, sagt Günter Tews, Jurist und Bruder des Beschwerdeführers, zur „Presse“. Der EGMR hat Italien verurteilt, weil eine Mutter den Embryo nicht auf Mukoviszidose testen lassen durfte. Auf diese Krankheit dürfte man in Österreich bei der PID weiterhin nicht testen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.04.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.