Beim Erbrecht gibt es Hilfe für Minister Brandstetter gegen Kritiker.
Wien. Wer Verwandte pflegt, soll nach dem Tod des betreuten Menschen in Hinkunft mehr erben. Für diesen Gesetzesentwurf erhält Justizminister Wolfgang Brandstetter von dem für die Pflege in der Regierung zuständigen Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) Rückendeckung: „Für den Brandstetter-Plan habe ich grundsätzlich Sympathie“, erklärte Hundstorfer der „Presse“. Er blockte damit Kritik von Rechtsanwälten und Grünen gegen das Vorhaben ab („Die Presse“ berichtete in der Freitag-Ausgabe).
„Ich kann das nachvollziehen, dass man die Person, die pflegt, etwas stärker berücksichtigt“, meinte Hundstorfer. Österreichs Anwälte warnen, ein größeres Erbe werde an den Tod einer Person geknüpft, was als kontraproduktiv bewertet wird. Hundstorfer schüttelt fassungslos den Kopf: „Ich kann doch nicht jedem unterstellen, dass das (die Pflege, Anm.) nur aus materiellen Gründen gemacht wird.“ Er gibt zu bedenken, dass ein Konflikt oft unnötig sei, weil es „kein nennenswertes Erbe“ gebe. Vom Gesetzesvorhaben des Justizministers würden nahe Angehörige, nämlich gesetzliche Erben sowie ihre nächsten Familienmitglieder, profitieren.
Schon Begünstigung im Sozialrecht
Im Sozialrecht gibt es bereits Vergünstigungen für Menschen, die Angehörige pflegen. So übernimmt der Bund bei Personen mit Pflegegeld ab Stufe drei Kranken- und Pensionsversicherung. Derzeit nützen dies 10.800 Angehörige. Damit Pflegende Urlaub oder Auszeit nehmen können, wird dies gefördert. Seit 2014 gibt es die Möglichkeit, sich drei Monate Pflegekarenz oder Teilzeit zu nehmen. (ett)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.05.2015)