Steuerreform: Regierung verteidigt Kontoregister für alle

Steuerreform: Begutachtung für Bankgeheimnis und KEST startet
Steuerreform: Begutachtung für Bankgeheimnis und KEST startet APA/ROLAND SCHLAGER
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Die Begutachtung für Bankgeheimnis und KEST startet. "Die anderen Dinge werden bis Freitag fertig", kündigt Bundeskanzler Faymann an.

Die Regierung schickt einen weiteren Teil der Steuerreform in Begutachtung - nämlich jene Bestimmungen, die das Bankgeheimnis und die Kapitalertragssteuer (KEST) betreffen. Der Rest soll am Freitag folgen, sagten Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Dienstag nach dem Ministerrat.

Die Aufweichung des Bankgeheimnisses und die Erhöhung der KEST sind Verfassungsmaterie, das heißt, für ihren Parlamentsbeschluss ist eine Zweidrittelmehrheit und somit die Stimmen einer der beiden größeren Oppositionsfraktionen (FPÖ oder Grüne) nötig. Daher wollte man diese Gesetze rasch vorlegen, so die Regierungsspitze am Dienstag.

"Die anderen Dinge werden bis Freitag fertig", kündigte Faymann an. Denn über Maßnahmen wie die Erhöhung des begünstigten Mehrwertsteuersatzes für ausgewählte Artikel bzw. Dienstleistungen und über die Grunderwerbssteuer werde noch verhandelt. Zudem hat die ÖVP ja heute und morgen ihren Programmparteitag zu bewältigen, und Mitterlehner ließ durchblicken, dass es der SPÖ kein Anliegen gewesen sei, das Gesamtpaket vor diesem für die Volkspartei wichtigen Termin fertigzukriegen.

Kontoregister "Zugeständnis an Betrugsbekämpfer"

Faymann und Mitterlehner verteidigten am Dienstag auch das geplante Kontoregister für alle als zentrales Instrument zur Steuerbetrugsbekämpfung. Privates solle auch künftig privat bleiben, versicherte Faymann. Doch müssten die Behörden feststellen dürfen, ob ein Konto auch tatsächlich "privat" sei. Die Regelung sei ein "Zugeständnis an die Betrugsbekämpfer". Keinesfalls gehe es darum, zu schauen "was hat die Großmutter auf dem Konto, die für das Enkerl spart", betonte Faymann.

Mitterlehner strich Datenschutz und Kontrollrechte hervor. Beiden Punkten werde man im Begutachtungsverfahren gründliches Augenmerk schenken. Man sei sich bewusst, dass hier Grundsatzfragen berührt würden. Doch nach den alten Regeln würden "alle, die sich keine Steuernummer holen, aber mehrere Konten haben, auf Dauer an jeder Prüfung vorbeigehen". Und das sei sicher nicht im Sinne der Steuerbetrugsbekämpfung, für die brauche es eine Gesamtsicht auf Konten.

Ob damit das Ende des Bankgeheimnisses besiegelt ist, wollten die beiden auf Nachfrage nicht eindeutig beantworten. "Wie man es bezeichnet, ist eine Definitionsfrage", sagte Mitterlehner und verwies überdies auf internationale Abkommen die in die ähnliche Richtung zielten und in den kommenden zwei Jahren umzusetzen seien. Faymann bekräftigte: Handle es sich um rein private Konten, "dann interessiert es die Finanz nicht".

(APA)

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