Juristentagung: Eile bei neuem Erbrecht

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Justizminister Brandstetter tritt Kritik entgegen und kündigt rasche Reform im Nationalrat an. Ebenfalls Änderungen kündigte er im Sachwalterrecht an.

Haibach ob der Donau. In Österreich dürfte es bald mit den Neuerungen beim Erben ernst werden. Justizminister Wolfgang Brandstetter lässt sich durch Bedenken von Rechtsanwälten und Experten nicht mehr von einer Reform abbringen. In einer Videobotschaft zur Eröffnung der Frühjahrstagung der Juristenkommission in Haibach ob der Donau (Bezirk Eferding, OÖ) erklärte Brandstetter am Donnerstag, der Gesetzesentwurf zur Reform des Erbrechts werde „demnächst“ dem Nationalrat zugeleitet.

Die Neuregelung sieht insbesondere Änderungen beim Auszahlen des Pflichtteils vor: Erben solle ausreichend Zeit eingeräumt werden, um den Pflichtteil zu erfüllen. Damit würde verhindert, dass etwa Familienbetriebe zerschlagen werden. Außerdem ist vorgesehen, dass Personen, die Angehörige ohne Abgeltung pflegen, beim Erbe stärker berücksichtigt werden.

Gerade diese Regelung hatte zuletzt Vorbehalte bei Rechtsanwälten und Grünen ausgelöst. Der Justizminister steht dazu, dies sei ihm „persönlich ein wesentliches Anliegen“, ließ er die Juristentagung in seiner Botschaft wissen.

Ebenfalls Änderungen kündigte er im Sachwalterrecht an. Dazu möchte der Justizminister 2016 einen Gesetzesentwurf präsentieren. Es könne nicht im Interesse der Gesellschaft sein, immer mehr Menschen unter Sachwalterschaft zu stellen. Vorrangig ist für ihn, Betroffenen „ein Stück Autonomie“ sowie geeignete Hilfe zu geben.

Mehr Geld für Pflege fixiert

Bis morgen, Samstag, geht es beim Treffen der Juristenkommission unter dem Thema „Autonomes Altern?“ um rechtliche und ethische Fragen gegen Ende des Lebens. Bei der Eröffnung war am Donnerstag Sozialminister Rudolf Hundstorfer anwesend, der dem Justizminister via „Presse“ bereits Unterstützung bei der Berücksichtigung von pflegenden Personen beim Erbe signalisiert hat. Hundstorfer betonte, schon jetzt werde mehr Geld für Pflege und 24-Stunden-Betreuung zur Verfügung gestellt. (ett/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.05.2015)

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