Steuerreform: "Keiner kann Pläne konkret durchrechnen"

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Experten orten Probleme bei der "Grunderwerbsteuer Neu". Möglicherweise sind nicht alle Passagen der Reform verfassungskonform.

Je genauer Steuerexperten die Pläne der Regierung für die Steuerreform durchleuchten, desto mehr Bedenken äußern sie zur Praktikabilität der Vorhaben. Dies auch dahin gehend, ob gewisse geplante Unterfangen in manchen Teilen überhaupt verfassungskonform sind.

Steuerexpertin Verena Trenkwalder von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) "erscheint vor allem die Frage der Bemessungsgrundlage als extrem spannend. In der Land- und Forstwirtschaft bleibt ja die Regelung mit dem Einheitswert - ein diametraler Widerspruch zu den Begründungen zur Anhebung der Grunderwerbssteuer für die ansonsten der Verkehrswert gilt". Geplant ist, dass der im Immobilienspiegel der Wirtschaftskammer ausgewiesene Verkehrswert mit einem Abschlag herangezogen wird. Der Abschlag soll extra in einer Verordnung fixiert werden. Trenkwalder kritisiert, dass das Gesetz ohne Klarheit darüber in Begutachtung geschickt wurde.

Die Fachfrau sieht "insgesamt eine unbefriedigende Grundlage für die Begutachtung". 30 Prozent Abschlag, von denen der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sprach, würden Trenkwalder "wundern". Ihrer Ansicht nach "müsste das höher ausfallen. Vielleicht gibt es aber wegen bevorstehenden Landtagswahlen einen besonders großen Druck", so die Expertin. Derzeit könne "jedenfalls keiner die Pläne konkret durchrechnen", kritisierte die Expertin.

Verfassungswidrigkeiten bei Grunderwerbsteuerreform?

Prinzipiell ist sich Trenkwalder auch nicht sicher, ob die geplanten Differenzierungen zwischen Landwirtschaft, Betrieben und Normalbürgern sachgerecht seien. Das sei wiederum stark davon abhängig, wie die abgeleiteten Verkehrswerte definiert würden - was aber eben offen ist.

Hier hakt auch Steuerrechtler Hermann Peyerl ein: Auch er sieht bei der Grundstücksbewertung tendenziell noch nicht alle Probleme als gelöst an. Es sei zwar zu begrüßen, dass der Gesetzgeber endlich der jahrelangen VfGH-Kritik Rechnung getragen habe und die Bewertung neu regelt, so Peyerl. Aber: Ob die Notare und Rechtsanwälte die Bewertung - wie angekündigt - ganz einfach ohne Gutachten auf Basis eines Immobilienpreisspiegels vornehmen können, beurteilt Peyerl ebenso skeptisch.

Peyerl sieht des weiteren überhaupt etwaige Verfassungswidrigkeiten in der Grunderwerbsteuerreform. Der künftig niedrigere Steuersatz bei Grundstücksübergaben in der Familie würde nur für Schenkungen gelten. "Was aber, wenn ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft wird", fragt sich der Fachmann. Dann muss nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf der höhere Steuersatz angewendet werden, meinte Peyerl. Und da habe er Bedenken. Es komme durchaus oft vor, dass ein Kind ein Grundstück erbe und das andere eine Ausgleichszahlung erhalte - "das führt dazu, dass ein familieninterner Erbe, der für das Grundstück zahlt, auch noch mit der höheren Grunderwerbsteuer belastet wird", gibt Peyerl zu bedenken.

Probleme bei Betriebsübergaben

Ähnliche mögliche Schwierigkeiten ortet Peyerl bei Betriebsübergaben. Auch hier gebe es nur eine Begünstigung, wenn es zu einer Schenkung oder zumindest teilentgeltlichen Übergabe komme. "Es kann aber Fälle geben, wo Betriebsübernehmer innerhalb der Familie für den Betrieb zahlen, etwa um die Pension des Übergebers aufzubessern oder um andere Familienmitglieder abzufinden. Sobald der Übernehmer den Verkehrswert des Betriebes bezahlt, ist die Begünstigung aber nicht anzuwenden", so Peyerl. Es stelle sich die Frage, warum der, der innerhalb der Familie für die Übernahme zahlt, mehr Steuer leisten soll als jener, der unentgeltlich übernimmt.

(APA)

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Kommentare

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Sie hätte für starken Rückenwind für die mehr oder weniger schwächelnden Koalitionspartner sorgen sollen – vor allem bei den drei Landtagswahlen.

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