Kontoöffnung: ÖVP Steiermark legt Veto ein

 Landeshauptmann-Stellvertreter der Steiermark, Hermann Schützenhöfer (ÖVP)
Landeshauptmann-Stellvertreter der Steiermark, Hermann Schützenhöfer (ÖVP)APA/ERWIN SCHERIAU
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Steuerreform. „Da muss noch etwas geschehen.“ Der wahlkämpfende Landeschef Schützenhöfer legt sich quer.

Eineinhalb Wochen vor der steirischen Wahl sorgt ÖVP-Landeschef Hermann Schützenhöfer für eine Überraschung. Er spricht sich dezidiert gegen die von der Koalition im Bund geplante Kontoöffnung aus, mit der Parteikollege Finanzminister Hans-Jörg Schelling Steuerbetrug den Kampf ansagen will. Der Zeitpunkt für die Aussagen des Vizelandeshauptmanns war passend – die Konstituierung des steirischen Wirtschaftsparlaments gestern, Donnerstag, in Graz.

Schützenhöfer wörtlich: „Man darf nicht über das Ziel hinausschießen. Ganz Österreich wird unter Generalverdacht gestellt.“ Und, was für Wien als Drohung verstanden werden darf: „Da muss noch etwas geschehen.“ Er habe diesbezüglich auch schon mit seinem Parteichef Reinhold Mitterlehner und mit Schelling telefoniert.

Arbeiterkammer will Erbschaften verteuern

Gleichzeitig gibt es auch an einer anderen Front Widerstand gegen die Pläne der Koalition im Bund. Was für viele Familien Faktum ist – dass Ehepaare ein Haus oder eine Wohnung gemeinsam besitzen -, ist für die Arbeiterkammer (AK) ein Steuerschlupfloch im neuen Erbschafts- und Schenkungsrecht. Wenn eine Immobilie von beiden Besitzern an ein Kind vererbt wird, jeder also nur den halben Immobilienwert weitergibt, kommt ein deutlich niedrigerer Steuersatz zur Anwendung, als wenn es nur einen Besitzer und einen Erben gibt („Die Presse“ berichtete).

Das sei ein „eindeutiger Umgehungstatbestand“, meinte AK-Direktor Werner Muhm zu den „Salzburger Nachrichten“. Diese Regelung könne „nicht im Sinne des Erfinders“ sein. In der AK wollte man sich nicht im Detail äußern. Man werde in der Begutachtungsphase die „notwendigen Anmerkungen“ zu den Vorschlägen machen. Ein Abgehen von der individuellen Besteuerung – dass also jeder Erbschafts- oder Schenkungsfall für sich allein gilt und nicht addiert wird – hält Christoph Plott, Steuerexperte bei KPMG, für „nicht systemkonform“. Auch im Erbschaftsrecht, das bis 2008 gegolten hat, sei die Steuer für jeden Erbschaftsfall einzeln berechnet worden. „Es wäre ein Abgehen vom bisherigen System und eine völlige Neuerung, würde man auf einmal alle Erbschaften zusammenzählen und davon die Steuer berechnen.“

Bei den Wirtschaftstreuhändern sorgen einige der Maßnahmen, mit denen die Regierung die Steuerreform finanzieren will, ohnehin schon für helle Empörung. So soll die Abschreibung vermieteter Gebäuden beschränkt werden. Abschreibbar ist bei Immobilien ja nur der auf das Gebäude entfallende Teil der Anschaffungskosten, nicht auch jener für den Grund. Ab 2016 soll das Wertverhältnis zwischen Gebäude und Grund aber nicht mehr wie bisher mit 80 Prozent zu 20 Prozent angenommen werden, sondern mit 60 zu 40. Das steuerpflichtige Ergebnis steigt damit. Bei einer Vortragsveranstaltung der Uni Wien und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder erklärte Gunter Mayr, Chef der Steuersektion im Finanzministerium, dass der Schlüssel 80:20 bei Gebäuden mit wenigen Wohnungen in guten Lagen nicht passe. Mayr verschwieg aber nicht, dass die geplanten Änderungen bei der Gebäudeabschreibung dazu dienen, „Volumen zu generieren“. Unter anderem sollen auch Instandsetzungsaufwendungen statt über zehn Jahre künftig über 15 Jahre abzuschreiben sein.

Verena Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats Steuerrecht der Wirtschaftstreuhänder, kritisiert im Gespräch mit der „Presse“, dass bei der Gebäudeabschreibung von kleinen Häusern in Toplagen auf alle Gebäude geschlossen werde, obwohl die Bodenpreise keineswegs überall angezogen hätten. Die Beweislast dafür werde aber dem Steuerpflichtigen aufgebürdet. Mit lautem Protest reagierten die Steuerberater bei der Veranstaltung darauf, dass die verringerte Abschreibung auch für bestehende Gebäude gelten solle, also auch solche, deren Anschaffung Jahrzehnte zurückliegt.

Ähnliche Empörung rief die Ankündigung hervor, dass bei Kapitalgesellschaften die Einlagenrückzahlung reformiert werden soll. Wie Abteilungsleiter Christoph Schlager erklärt hat, soll künftig der „Primat der Gewinnausschüttung“ gelten: Erzielt eine Gesellschaft einen Gewinn, so muss er – kapitalertragsteuerpflichtig – ausgeschüttet werden, bevor Gesellschafter Einlagen steuerfrei zurückbekommen können. Das soll sogar auch dann gelten, wenn das Stammkapital der Gesellschaft gesenkt wird – für Steuerberaterin Gabriele Hackl ist das unhaltbar, da in diesem Fall gesellschaftsrechtlich eindeutig eine Einlagenrückzahlung vorliege.

(''Die Presse'', Print-Ausgabe, 21.05.2015)

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