600 Beamte für die Politik freigestellt

Verfassungsgesetz erlaubt Bevorzugung gegenüber Angestellten.

Wien. Wer eine Politikerkarriere anstrebt oder bereits ausübt, ist als öffentlich Bediensteter deutlich besser dran als in der Privatwirtschaft. Denn während ein Angestellter sich Freizeit nehmen oder eine Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber treffen muss, werden Beamte und Vertragsbedienstete per Gesetz für ihre politische Tätigkeit freigestellt – und zwar nicht nur für das Amt selbst, sondern bereits für den Wahlkampf.

Laut einer Aufstellung von Kanzleramtsminister Josef Ostermayer haben in den vergangenen Jahren jeweils rund 600 öffentlich Bedienstete im Bereich des Bundes von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Ostermayer antwortete dabei auf eine parlamentarische Anfrage der Team-Stronach-Abgeordneten Waltraud Dietrich.

Dietrich hatte eine Diskriminierung von Nicht-Beamten beklagt. Dieser Sichtweise kann Ostermayer nichts abgewinnen: Eine Ungleichbehandlung sei „im Rechtssinn“ von vorneherein schon dadurch ausgeschlossen, dass es sich bei den Gesetzen, die die Freistellung regeln, um Verfassungsbestimmungen handelt. Auch einen Verstoß gegen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention will Ostermayer nicht erkennen. (maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.05.2015)

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