Steiermark: Team-Stronach-Kandidatin vor Gericht

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Die Frau wird vorgeworfen, einen Grundstücks-Kaufvertrag im Namen ihres pflegebedürftigen Sohns abgeschlossen zu haben.

Eine steirische Landtagswahl-Kandidatin des Team Stronach hat sich am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten schweren Betrugs verantworten müssen. Die Frau soll einen Grundstücks-Kaufvertrag im Namen ihres pflegebedürftigen Sohns abgeschlossen haben, obwohl nur die Kollisionskuratorin dazu befähigt war. Außerdem soll sie dabei Schwarzgeld kassiert haben. Der Prozess wurde vertagt.

Die Steirerin ist seit Jahren im Krankenstand und hat Schulden. Als ihr beeinträchtigter Sohn (16) vom Vater ein Grundstück erbte, wollte sie es verkaufen, um das gemeinsame neue Haus für die Bedürfnisse des Jugendlichen umzubauen. Während dieser Zeit empfahl das Pflegschaftsgericht eine Kollisionskuratorin, die dann auch die Vertretungsbefugnis für den Sohn übernahm.

Die Mutter suchte selbst weiter nach Käufern und schlug ein Angebot über 40.000 Euro von einem Immobilienunternehmen aus. Laut Gutachten war das Grundstück etwa 45.000 Euro wert. Schließlich fand sie einen anderen Käufer. Er war bereit 51.000 Euro zu zahlen, wobei im offiziellen Kaufvertrag nur 40.000 Euro genannt werden sollten. Die restlichen 11.000 Euro nahm die Beschuldigte bar entgegen.

"Damit haben wir die Fälschung eines Beweismittels"

Als der Käufer aber erfuhr, dass das Grundstück nicht so viel wert war, es kein anderes so hohes Angebot gab und das Pflegeschaftsgericht dem Immobilienunternehmen als Erstbieter den Zuschlag geben wollte, flog der Deal auf. Vor Richterin Elisabeth Juschitz leugnete die angehende Politikerin die Betrugsabsicht, gab aber zu, nur 40.000 Euro beim Pflegschaftsgericht angegeben zu haben. "Damit haben wir schon zumindest die Fälschung eines Beweismittels", warf ihr Juschitz vor.

Die Beschuldigte hatte die 11.000 Euro innerhalb weniger Tage fast komplett ausgegeben und damit laut ihrer Verteidigung etwa eine Skiausrüstung für den Schulskikurs des Sohnes oder die Stromrechnungen bezahlt. Sie habe das Geld zum Wohle des Kindes ausgegeben und nicht für sich selbst verwendet.

Der Vertreter des Käufers begehrte für seinen Mandanten 9000 Euro: "Sie täuschte vor, dass höhere Angebote vorliegen." Außerdem habe sie den Käufer im Glauben gelassen, dass sie berechtigt sei, über die 11.000 Euro, die er ihr "schwarz" auf die Hand gegeben hatte, verfügen zu dürfen. Der Prozess wurde für die Befragung weiterer Zeugen vertagt und wird damit erst nach der Landtagswahl am Sonntag fertig verhandelt.

(APA)

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